Einkommensteuer — Ehepartner und Kinder

Auch bei einer Kin­der­lo­sig­keit auf­grund von Unfrucht­bar­keit sind die Kos­ten einer Adop­ti­on nicht als Krank­heits­fol­ge­kos­ten abzieh­bar.
Die seit fast 50 Jah­ren unver­än­der­te Ober­gren­ze für das Schon­ver­mö­gen eines Unter­halts­emp­fän­gers hat wei­ter Bestand. Aller­dings zäh­len unver­brauch­te Unter­halts­leis­tun­gen im lau­fen­den Jahr nicht zum Schon­ver­mö­gen.
Auch eine gesun­de Mut­ter kann die Kos­ten einer Prä­im­plan­ta­ti­ons­dia­gnos­tik als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung gel­tend machen, wenn eine gene­ti­sche Erkran­kung des Vaters die­se not­wen­dig macht.
Die Leis­tun­gen eines Wach­ser­vices wer­den außer­halb des Haus­halts erbracht und sind des­halb kei­ne Haus­halts­na­he Dienst­leis­tung.
Die Kos­ten für die Unter­brin­gung in einer Pfle­ge-WG stel­len eine steu­er­lich abzieh­ba­re außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung dar.
Nur wer sich zu min­des­tens 10 % am gesam­ten Pfle­ge­auf­wand einer ande­ren Per­son betei­ligt, kann einen Pfle­ge­pausch­be­trag als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung gel­tend machen.
Mit dem Steu­er­fort­ent­wick­lungs­ge­setz, das kurz­zei­tig als Zwei­tes Jah­res­steu­er­ge­setz 2024 fir­mier­te, wer­den vor allem ers­te Punk­te der Wachs­tums­in­itia­ti­ve im Steu­er­recht umge­setzt und die Frei­be­trä­ge sowie Tarifeck­wer­te bei der Ein­kom­men­steu­er ange­passt.
Die Leis­tun­gen aus einem Hei­sen­berg-Sti­pen­di­um der DFG erfül­len in der Regel die Vor­aus­set­zun­gen für die Steu­er­frei­heit von Sti­pen­di­en­zah­lun­gen.
Jeder Jah­res­wech­sel bringt Ände­run­gen im Steu­er- und Sozi­al­ver­si­che­rungs­recht mit sich. Der Groß­teil die­ser Ände­run­gen ist aber immer noch nicht vom Bun­des­rat ver­ab­schie­det.
Als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung abzieh­ba­re Aus­ga­ben sind nicht um eine Ersatz­leis­tung zu kür­zen, sofern die Ersatz­leis­tung selbst steu­er­pflich­tig ist.