Unterbringung in einer Pflege-WG

Die Kosten für die Unterbringung in einer Pflege-WG stellen eine steuerlich abziehbare außergewöhnliche Belastung dar.

Auf­wen­dun­gen für die krank­heits-, pfle­ge- oder behin­de­rungs­be­ding­te Unter­brin­gung in einer dem jewei­li­gen Lan­des­recht unter­lie­gen­den Wohn­ge­mein­schaft sind als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung zu berück­sich­ti­gen. Mit die­ser Ent­schei­dung hat der Bun­des­fi­nanz­hof die Unter­brin­gung in einer aner­kann­ten Pfle­ge-WG der Unter­brin­gung in einem Pfle­ge­heim gleich­ge­stellt. Wie bei der Heim­un­ter­brin­gung sind aber die Aus­ga­ben um die Haus­halts­er­spar­nis zu kür­zen, es sei denn, der Pfle­ge­be­dürf­ti­ge behält sei­nen Haus­halt bei.