Einkommensteuer — Ehepartner und Kinder

Pro­zess­kos­ten zur Rück­ho­lung eines Kin­des kön­nen als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung abzieh­bar sein.
Erträ­ge aus dem Wei­ter­ver­kauf von stark gefrag­ten Ein­tritts­kar­ten sind kei­ne steu­er­pflich­ti­gen Spe­ku­la­ti­ons­ge­win­ne.
Wird eine wei­ter­füh­ren­de Aus­bil­dung nicht zum nächst­mög­li­chen Ter­min begon­nen, gilt sie als Zweit­aus­bil­dung mit ent­spre­chen­den Fol­gen beim Kin­der­geld.
Die Gren­zen des Haus­halts wer­den nicht aus­nahms­los durch die Grund­stücks­gren­ze abge­steckt, wes­halb im Ein­zel­fall auch Leis­tun­gen jen­seits des Grund­stücks für den Steu­er­bo­nus in Fra­ge kom­men.
Mehr Kin­der­geld und eine Anpas­sung steu­er­li­cher Eck­wer­te bedeu­ten vor allem für Fami­li­en eine finan­zi­el­le Ver­bes­se­rung.
Wer als pri­vat Ver­si­cher­ter Pati­ent Krank­heits­kos­ten selbst trägt, um eine Bei­trags­er­stat­tung zu erhal­ten, kann die­se Kos­ten nicht mit den erstat­te­ten Bei­trä­gen ver­rech­nen.
Auch wenn das Aus­bil­dungs­ver­hält­nis wegen einer län­ge­ren Erkran­kung vor­läu­fig gekün­digt wer­den muss, besteht der Anspruch auf Kin­der­geld wäh­rend der Erkran­kung des Kin­des fort.
Ehe­paa­re kön­nen bei der Ein­zel­ver­an­la­gung auch einen Behin­der­ten-Pausch­be­trag hälf­tig auf­tei­len las­sen.
Der Koali­ti­ons­ver­trag lie­fert eine Vor­schau auf die Maß­nah­men, die die neu geschlos­se­ne Gro­ße Koali­ti­on im Steu­er­recht plant.
Sind bei­de Ehe­gat­ten in einem Pfle­ge­heim unter­ge­bracht, ist beim Abzug der Heim­kos­ten eine dop­pel­te Haus­halts­er­spar­nis abzu­zie­hen.