Internet und Telekommunikation

Aus Trans­ak­tio­nen und Spe­ku­la­tio­nen mit vir­tu­el­len Wäh­run­gen erge­ben sich auch steu­er­li­che Fol­gen, zu denen sich jetzt das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um geäu­ßert hat.
Bei der Finan­zie­rung von Vor­ha­ben durch Crowd­fun­ding sind auch steu­er­li­che Aspek­te zu beach­ten.
Der Koali­ti­ons­ver­trag lie­fert eine Vor­schau auf die Maß­nah­men, die die neu geschlos­se­ne Gro­ße Koali­ti­on im Steu­er­recht plant.
Wäh­rend die Finanz­äm­ter Ein­sprü­che auch per E-Mail akzep­tie­ren, erfor­dert eine Kla­ge eine qua­li­fi­zier­te Signa­tur und ist damit nicht über das ELS­TER-Por­tal mög­lich.
Mit der über­ar­bei­te­ten App des Zolls kön­nen Rei­sen­de im Urlaub nach­se­hen, wel­che Waren sie zoll­frei mit­brin­gen kön­nen oder wel­che Abga­ben mög­li­cher­wei­se anfal­len.
Zumin­dest in Bay­ern und Nord­rhein-West­fa­len dür­fen sich Steu­er­zah­ler, die ihre Steu­er­erklä­rung selbst elek­tro­nisch über­mit­teln, die­ses Jahr zwei Mona­te län­ger Zeit las­sen.
Wenn die Kos­ten für PC und Inter­net­zu­gang in kei­nem wirt­schaft­li­chen Ver­hält­nis zur Höhe der Ein­künf­te ste­hen, hat ein Kleinst­ge­wer­be­trei­ben­der Anspruch dar­auf, die Steu­er­erklä­rung wei­ter in Papier­form abge­ben zu kön­nen.
Wie­der ein­mal wer­den gefälsch­te E-Mails im Namen des Bun­des­zen­tral­amts für Steu­ern ver­sen­det, mit denen Betrü­ger an Kon­to- oder Kre­dit­kar­ten­da­ten gelan­gen wol­len.
Spen­den­be­schei­ni­gun­gen wer­den ab 2017 auch dann vom Finanz­amt aner­kannt, wenn sie als schreib­ge­schütz­tes Doku­ment per E-Mail ver­sen­det wer­den.
Das Besteue­rungs­ver­fah­ren wird in vie­len Punk­ten moder­ni­siert, die teil­wei­se schon ab die­sem Jahr Aus­wir­kun­gen haben.