Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Ein har­ter Bre­x­it am 29. März 2019 wird immer wahr­schein­li­cher. Für die Vor­be­rei­tung bleibt damit nicht mehr viel Zeit. Vor allem Gesell­schaf­ten mit einer bri­ti­schen Rechts­form müs­sen schnell eine Umwand­lung prü­fen.
Ein Food­s­haring-Ver­ein qua­li­fi­ziert sich in der Regel für die steu­er­li­che Begüns­ti­gung als gemein­nüt­zi­ger Ver­ein, sofern die Sat­zung die gesetz­li­chen Vor­ga­ben erfüllt.
Hes­sen will mit einer Bun­des­rats­in­itia­ti­ve eine Hal­bie­rung des im Gesetz fest­ge­schrie­be­nen Zins­sat­zes für Steu­er­nach­zah­lun­gen, -erstat­tun­gen und -stun­dun­gen errei­chen.
Der­zeit ist ein Bre­x­it-Steu­er­be­gleit­ge­setz in Arbeit, das Unter­neh­mer, Gesell­schaf­ter und Ries­ter-Spa­rer vor unge­woll­ten steu­er­li­chen Fol­gen des Bre­xits schüt­zen soll.
Eine ver­bind­li­che Aus­kunft des Finanz­amts kann bei bedeu­ten­den Steu­er­fra­gen Rechts­si­cher­heit für die Zukunft geben.
Erneut pro­gnos­ti­ziert die aktu­ells­te Steu­er­schät­zung Mehr­ein­nah­men für die öffent­li­chen Haus­hal­te.
Schon ab 2014 sind die Zin­sen für Nach­zah­lun­gen und Aus­set­zun­gen nach Über­zeu­gung des Finanz­ge­richts Müns­ter ver­fas­sungs­wid­rig hoch.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um berei­tet der­zeit eine über­ar­bei­te­te Fas­sung der Buch­füh­rungs­re­geln (GoBD) vor.
Die Bun­des­re­gie­rung hält die Höhe der Nach­zah­lungs­zin­sen wei­ter­hin für ver­fas­sungs­kon­form und plant der­zeit kei­ne Ände­rung des Zins­sat­zes.
Im ers­ten Halb­jahr 2018 haben allein die Bun­des­län­der einen Über­schuss von 15 Mil­li­ar­den Euro aus ihren Steu­er­ein­nah­men erwirt­schaf­tet.