Personal, Arbeit und Soziales

Der Euro­päi­sche Gerichts­hof ver­langt von den EU-Staa­ten, die Arbeit­ge­ber zu einer gene­rel­len Erfas­sung der geleis­te­ten Arbeits­zeit aller Arbeit­neh­mer zu ver­pflich­ten.
Zum 1. Juli 2019 wird aus der Gleit­zo­ne der Über­gangs­be­reich, in dem bis zu einem Monats­lohn von 1.300 Euro ermä­ßig­te Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge für den Arbeit­neh­mer anfal­len.
A1-Beschei­ni­gun­gen für die Ent­sen­dung eines Arbeit­neh­mers müs­sen seit die­sem Jahr elek­tro­nisch bean­tragt wer­den. In eini­gen Län­dern gibt es zur Beschei­ni­gung ver­stärkt Kon­trol­len.
Die Finanz­ver­wal­tung hat gere­gelt, wie die Ver­mie­tung des Home-Office an den Arbeit­ge­ber steu­er­lich zu behan­deln ist.
Ein Dienst­wa­gen für den als Mini­job­ber ange­stell­ten Ehe­gat­ten hält dem Fremd­ver­gleich nicht stand und wird daher vom Finanz­amt nicht aner­kannt.
Der Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter hat ange­kün­digt, die der­zeit bis 2021 befris­te­te För­de­rung für Elek­tro-Dienst­wa­gen deut­lich ver­län­gern zu wol­len.
Die Finanz­ver­wal­tung hat Details zur Berech­nung des monat­li­chen Nut­zungs­vor­teils bei der Pri­vat­nut­zung eines vom Arbeit­ge­ber über­las­se­nen Fahr­rads ab 2019 gere­gelt.
Neben der Aus­ga­be von Essens­mar­ken und der direk­ten Gestel­lung von Mahl­zei­ten gibt es auch die Mög­lich­keit, den Arbeit­neh­mern einen Zuschuss für die Mahl­zei­ten zu zah­len.
Solan­ge die Tätig­keits­zeit in einem Prak­ti­kum ins­ge­samt nicht län­ger als drei Mona­te dau­ert, füh­ren auch vom Prak­ti­kant ver­an­lass­te Unter­bre­chun­gen nicht zu einem Min­dest­lohn­an­spruch.
Neben Ände­run­gen bei der Umsatz­steu­er müs­sen sich die­ses Jahr ins­be­son­de­re Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer mit neu­en Vor­ga­ben bei der Steu­er und Sozi­al­ver­si­che­rung abfin­den.