Selbständige und Unternehmer

Im Wirt­schafts­ver­kehr mit dem Ver­ei­nig­ten König­reich wer­den sich zum Jah­res­wech­sel eini­ge Ände­run­gen erge­ben.
Die Über­brü­ckungs­hil­fe des Bun­des wird bis Ende Juni 2021 ver­län­gert und dabei auf­ge­stockt und im Umfang erwei­tert.
Beim Ver­kauf eines Fahr­zeugs aus dem Betriebs­ver­mö­gen gibt es beim Ver­äu­ße­rungs­ge­winn kei­ne steu­er­min­dern­de Kom­pen­sa­ti­on für den pri­va­ten Nut­zungs­an­teil, der bereits ver­steu­ert wur­de.
Die “Novem­ber­hil­fe” ist eine zusätz­li­che Unter­stüt­zung für Betrie­be, Selb­stän­di­ge, Ver­ei­ne und Ein­rich­tun­gen, die von den aktu­el­len Coro­na-Ein­schrän­kun­gen beson­ders betrof­fen sind.
Die Coro­na-Hil­fen wur­den erneut nach­jus­tiert und erwei­tert. Neben der neu­en Novem­ber-/De­zem­ber­hil­fe wird die Über­brü­ckungs­hil­fe bis Juni 2021 ver­län­gert und aus­ge­wei­tet.
Statt einer Abschrei­bung lässt das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um die Kos­ten für die Nach­rüs­tung von Kas­sen auch zum Sofort­ab­zug zu.
Neben den all­ge­mei­nen Abzugs­be­schrän­kun­gen für ein häus­li­ches Arbeits­zim­mer spie­len bei Ehe­gat­ten und Lebens­part­nern auch die Eigen­tums- oder Miet­ver­hält­nis­se eine Rol­le bei der Fra­ge, wel­che Kos­ten abzieh­bar sind.
Unter­neh­mer, die ihren Fir­men­wa­gen auch am pri­va­ten Strom­an­schluss auf­la­den, kön­nen den Betriebs­aus­ga­ben­ab­zug für die antei­li­gen Strom­kos­ten auf drei Wegen ermit­teln.
Das Jah­res­steu­er­ge­setz 2020 soll neben diver­sen Ver­bes­se­run­gen beim inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag auch zwei Gestal­tungs­mo­del­le mit dem Abzugs­be­trag gesetz­lich aus­schlie­ßen.
Ein ange­mie­te­ter Mes­se­stand hat nicht die für eine gewer­be­steu­er­li­che Hin­zu­rech­nung not­wen­di­ge Eigen­schaft als fik­ti­ves Anla­ge­ver­mö­gen des Betriebs.