Personal, Arbeit und Soziales
Neben Änderungen bei der Umsatzsteuer müssen sich dieses Jahr insbesondere Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit neuen Vorgaben bei der Steuer und Sozialversicherung abfinden.
Die Kosten einer Betriebsveranstaltung sind nach Überzeugung des Finanzgerichts Köln auf die angemeldeten Teilnehmer umzulegen statt nur auf die teilnehmenden Mitarbeiter.
Für 2019 fallen die Eckwerte in der Sozialversicherung vor allem in Ostdeutschland deutlich höher aus, auch wenn der bundesweite Anstieg im Durchschnitt nur 2,52 % beträgt.
Sowohl die Sachbezugswerte für Mahlzeiten als auch für eine freie Unterkunft steigen 2019 um rund 2,2 %.
Die Beiträge zur Krankenversicherung werden ab 2019 wieder hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Außerdem reduziert sich der Mindestbeitrag für Selbstständige.
Ab 2019 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,19 Euro pro Stunde — eine Erhöhung um 35 Cent.
Bei der Entsendung eines Arbeitnehmers ins Ausland muss der Arbeitgeber die volle Reisezeit als Arbeitszeit vergüten.
Für einige Länder haben sich die Kaufkraftzuschläge geändert, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern im Ausland steuerfrei zahlen können.
Der Bundesrat und der Bundestag haben sich mit dem Entwurf für das Jahressteuergesetz 2018 beschäftigt und vor der Verabschiedung noch einige weitere Änderungen vorgenommen.
Im kommenden Jahr steht vor allem im Osten eine deutliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen und anderer Grenzwerte in der Sozialversicherung an.
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