Änderungen bei den Krankenkassenbeiträgen ab 2019

Die Beiträge zur Krankenversicherung werden ab 2019 wieder hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Außerdem reduziert sich der Mindestbeitrag für Selbstständige.

Der Bun­des­rat hat am 23. Novem­ber 2018 das Ver­si­cher­ten­ent­las­tungs­ge­setz gebil­ligt. Haupt­zweck des Geset­zes ist es, dass ab 1. Janu­ar 2019 Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer die Bei­trä­ge zur Kran­ken­ver­si­che­rung ein­schließ­lich der Zusatz­bei­trä­ge wie­der je zur Hälf­te zah­len. Die Reform der gro­ßen Koali­ti­on von 2005, nach der Arbeit­neh­mer für die Zusatz­bei­trä­ge allein auf­kom­men muss­ten, ist damit wie­der rück­gän­gig gemacht. Von den Neu­re­ge­lun­gen pro­fi­tie­ren auch Selb­stän­di­ge mit gerin­gen Ein­nah­men, die frei­wil­lig Mit­glied in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung sind. Bei ihnen hal­biert sich der monat­li­che Min­dest­bei­trag auf 171 Euro.