Umsatzsteuer

Der Euro­päi­sche Gerichts­hof muss prü­fen, ob Schwimm­un­ter­richt auch von der Umsatz­steu­er­be­frei­ung für Unter­richt durch einen Pri­vat­leh­rer erfasst wird.
Auch bei einer Abmah­nung auf­grund einer Urhe­ber­rechts­ver­letz­tung ist die Zah­lung kein umsatz­steu­er­frei­er Scha­dens­er­satz, son­dern Teil eines umsatz­steu­er­pflich­ti­gen Leis­tungs­aus­tauschs.
Wenn der Kun­de ernst­haft mit einer Leis­tungs­er­brin­gung rech­nen kann und kei­ne Anhalts­punk­te für einen Betrug hat, steht ihm auch bei aus­blei­ben­der Lie­fe­rung ein Vor­steu­er­ab­zug aus Anzah­lun­gen zu.
Der Bun­des­fi­nanz­hof äußert sich zu den Anfor­de­run­gen an die Leis­tungs­be­schrei­bung von Waren im Nied­rig­preis­seg­ment.
Der Euro­päi­sche Gerichts­hof legt den Unter­richts­be­griff eng aus, womit Fahr­schul­un­ter­richt nicht von der Umsatz­steu­er befreit ist.
Eine mehr­fa­che Inan­spruch­nah­me der Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung durch Ver­tei­lung der Geschäfts­tä­tig­keit auf meh­re­re unab­hän­gi­ge Gesell­schaf­ten ist nicht mög­lich.
Ein Vor­steu­er­ab­zug ist aus­nahms­wei­se auch ohne Rech­nung denk­bar, wenn ande­re Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind.
Die Finanz­ver­wal­tung hat Details zur Zuord­nung regel­mä­ßig wie­der­keh­ren­der Aus­ga­ben klar­ge­stellt.
Der Rat der EU hat meh­re­re klei­ne­re Ände­run­gen am Mehr­wert­steu­er­sys­tem beschlos­sen, die ab 2020 gel­ten sol­len.
Ob ein Luxus­sport­wa­gen noch als Fir­men­wa­gen durch­geht oder als unan­ge­mes­se­ner Reprä­sen­ta­ti­ons­auf­wand gilt, bei dem der Vor­steu­er­ab­zug aus­ge­schlos­sen ist, hängt sehr vom Ein­zel­fall ab.