Selbständige und Unternehmer

Die gesetz­li­che Rege­lung für den Steu­er­erlass auf Sanie­rungs­ge­win­ne gilt nur für neue Fäl­le, weil Alt­fäl­le wei­ter unter den Sanie­rungs­er­lass fal­len soll­ten. Das hat der Bun­des­fi­nanz­hof nun aber aus­ge­schlos­sen.
Für den Pri­vat­ver­brauch der Wär­me aus einem betrieb­li­chen Bloch­heiz­kraft­werk ist nicht auto­ma­tisch der durch­schnitt­li­che Fern­wär­me­preis anzu­set­zen.
Ein Not­fall-Behand­lungs­raum im Pri­vat­haus ohne sepa­ra­ten Ein­gang fällt unter das Abzugs­ver­bot für ein häus­li­ches Arbeits­zim­mer.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat die Regeln für den Abzug der Auf­wen­dun­gen für ein häus­li­ches Arbeits­zim­mer über­ar­bei­tet.
Wird ein Arbeits­zim­mer auch teil­wei­se im Rah­men von Ein­künf­ten ver­wen­det, die den Wer­bungs­kos­ten­ab­zug aus­schlie­ßen, redu­ziert sich dadurch nicht der jähr­li­che Höchst­be­trag von 1.250 Euro für die abzieh­ba­ren Kos­ten.
Zwar zählt die Über­nah­me der Pau­schal­steu­er auf Geschen­ke eben­falls als Geschenk, die Finanz­äm­ter sol­len aber wei­ter­hin nur das eigent­li­che Geschenk auf die jähr­li­che 35 Euro-Gren­ze anrech­nen.
Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat zwei Ver­fas­sungs­be­schwer­den gegen den Zwangs­bei­trag zur IHK abge­wie­sen.
Wird der Name nicht zusam­men mit dem Unter­neh­men ver­kauft, son­dern nur an den Käu­fer lizen­siert, ist der Erlös aus der Ver­äu­ße­rung des Betriebs nicht steu­er­be­güns­tigt.
Mehr­ein­nah­men bei der Künst­ler­so­zi­al­kas­se füh­ren dazu, dass die Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be 2018 auf 4,2 % sinkt — ein Rück­gang um ins­ge­samt 1,0 % inner­halb von zwei Jah­ren.
Auch bei mehr als einem Wohn­sitz mit je einem häus­li­chem Arbeits­zim­mer kön­nen für das Arbeits­zim­mer maxi­mal 1.250 Euro an Aus­ga­ben pro Jahr gel­tend gemacht wer­den.