Einkommensteuer — Immobilien

Die Schen­kung eines Wirt­schafts­guts an ein Fami­li­en­mit­glied mit dem Ziel, den Spe­ku­la­ti­ons­ge­winn aus einem Ver­kauf zu ver­la­gern, ist kein Gestal­tungs­miss­brauch.
In ihrem Koali­ti­ons­ver­trag hat die Ampel­ko­ali­ti­on vie­le geplan­te Ände­run­gen im Steu­er- und Sozi­al­recht fest­ge­schrie­ben.
Selbst bei einem gering­fü­gi­gen Anteil an gewerb­lich genutz­ter Flä­che sind gemischt genutz­te Gebäu­de schäd­lich für die erwei­ter­te Kür­zung bei der Gewer­be­steu­er.
Der Ver­kauf einer selbst­ge­nutz­ten Immo­bi­lie inner­halb der zehn­jäh­ri­gen Hal­te­frist führt in der Regel nicht zu einer antei­li­gen Steu­er­pflicht des auf ein häus­li­ches Arbeits­zim­mer ent­fal­len­den Ver­äu­ße­rungs­ge­winns.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat eine neue Stol­per­fal­le bei der Umschul­dung eines mit einer Lebens­ver­si­che­rung besi­cher­ten Dar­le­hens auf­ge­zeigt, die zu einer Steu­er­pflicht der Zins­er­trä­ge aus der Ver­si­che­rung füh­ren kann.
Betrei­ber klei­ner Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen und Block­heiz­kraft­wer­ke kön­nen die Anla­ge jetzt zur Lieb­ha­be­rei erklä­ren las­sen und sich damit Gewinn­pro­gno­sen und Erklä­rungs­auf­wand spa­ren.
Nach dem Tod eines Immo­bi­li­en­ei­gen­tü­mers ist der noch nicht berück­sich­tig­te Teil von über meh­re­re Jah­re ver­teil­ten Erhal­tungs­auf­wen­dun­gen in der Steu­er­erklä­rung des Erb­las­sers anzu­set­zen.
Ob die Strom­lie­fe­rung von der Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge auf dem Dach an den Mie­ter eine Neben­leis­tung zur Ver­mie­tung oder eine eigen­stän­di­ge Haupt­leis­tung ist, ent­schei­det über den Vor­steu­er­ab­zug des Ver­mie­ters.
Eine Min­de­rung der Bemes­sungs­grund­la­ge für die Grund­er­werb­steu­er auf eine Eigen­tums­woh­nung um die antei­li­ge Instand­hal­tungs­rück­la­ge ist nicht mög­lich.
Bei Hand­wer­k­erleis­tun­gen, die teil­wei­se in der Werk­statt des Hand­wer­kers aus­ge­führt wer­den, ist nur der Lohn­kos­ten­an­teil für die Arbeit im Haus­halt vor Ort steu­er­be­güns­tigt.