Einkommensteuer — Immobilien

Vor allem bei der Ein­kom­men­steu­er gibt es 2021 zahl­rei­che Ände­run­gen, von denen vie­le die Steu­er­be­las­tung redu­zie­ren.
Den Betrieb einer pri­va­ten Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge kann das Finanz­amt allen­falls in beson­ders begrün­de­ten Aus­nah­me­fäl­len als Lieb­ha­be­rei qua­li­fi­zie­ren.
Wäh­rend die Rei­ni­gung des Geh­wegs als haus­halts­na­he Dienst­leis­tung gilt, ist die Rei­ni­gung der Fahr­bahn nicht steu­er­lich begüns­tigt.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hält die Arbeits­hil­fe des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums zur Kauf­preis­auf­tei­lung auf Grund und Gebäu­de für unzu­rei­chend.
Ob die Ver­mie­tungs­zeit einer Feri­en­woh­nung den orts­üb­li­chen Durch­schnitt erreicht, lässt sich nicht durch Ver­gleich mit nur weni­gen ande­ren Ver­mie­tern am Ort ermit­teln.
Neben den all­ge­mei­nen Abzugs­be­schrän­kun­gen für ein häus­li­ches Arbeits­zim­mer spie­len bei Ehe­gat­ten und Lebens­part­nern auch die Eigen­tums- oder Miet­ver­hält­nis­se eine Rol­le bei der Fra­ge, wel­che Kos­ten abzieh­bar sind.
Um die Rege­lun­gen für die Wert­ermitt­lung von Immo­bi­li­en und Grund­stü­cken bes­ser hand­hab­bar zu machen, sol­len nun alle Vor­ga­ben in einer ein­zi­gen Ver­ord­nung zusam­men­ge­fasst wer­den.
Der Fis­kus wer­tet nun die Daten von Ver­mie­tungs­an­ge­bo­ten auf der Inter­net­platt­form aus und prüft, ob Miet­ein­nah­men ord­nungs­ge­mäß ver­steu­ert wur­den.
Wenn die Ter­ras­se bereits mit dem Roll­stuhl erreich­bar ist, dann führt die zusätz­li­che Anla­ge eines roll­stuhl­ge­rech­ten Gar­ten­wegs nicht mehr zu einer außer­ge­wöhn­li­chen Belas­tung.
Die Errich­tung eines Erwei­te­rungs­baus kann dazu füh­ren, dass auch eine bereits lan­ge im Pri­vat­ver­mö­gen gehal­te­ne Immo­bi­lie zum Teil eines gewerb­li­chen Grund­stücks­han­dels wird.