Einkommensteuer — Ehepartner und Kinder

Der Koali­ti­ons­aus­schuss hat sich vor dem Hin­ter­grund der stark stei­gen­den Prei­se für Ener­gie auf meh­re­re Ent­las­tungs­schrit­te ver­stän­digt, die nun auf den Weg gebracht wer­den.
Zur Ver­ein­fa­chung gewährt der Fis­kus einen Frei­be­trag von 150 Euro, bis zu des­sen Höhe Prä­mi­en­zah­lun­gen und Bonus­leis­tun­gen der Kran­ken­ver­si­che­rung nicht als Bei­trags­rück­erstat­tung gel­ten.
Auch ohne gro­ßes Jah­res­steu­er­ge­setz im letz­ten Jahr hat sich zum Jah­res­wech­sel wie­der eini­ges geän­dert im Steu­er­recht.
Die Schen­kung eines Wirt­schafts­guts an ein Fami­li­en­mit­glied mit dem Ziel, den Spe­ku­la­ti­ons­ge­winn aus einem Ver­kauf zu ver­la­gern, ist kein Gestal­tungs­miss­brauch.
In ihrem Koali­ti­ons­ver­trag hat die Ampel­ko­ali­ti­on vie­le geplan­te Ände­run­gen im Steu­er- und Sozi­al­recht fest­ge­schrie­ben.
Nicht nur im Betreu­ten Woh­nen oder im Heim kön­nen die Kos­ten eines Haus­not­ruf­sys­tems als haus­halts­na­he Dienst­leis­tung gel­tend gemacht wer­den, son­dern auch im Pri­vat­haus­halt.
Ein Stu­di­um beginnt nicht bereits mit der Bewer­bung auf den Stu­di­en­platz, endet aber erst mit der schrift­li­chen Bekannt­ga­be des letz­ten Prü­fungs­er­geb­nis­ses.
Kin­der­be­treu­ungs­kos­ten kön­nen in Höhe steu­er­frei­er Zuschüs­se durch den Arbeit­ge­ber nicht als Son­der­aus­ga­ben abge­zo­gen wer­den.
Auf­wen­dun­gen, die als zumut­ba­re Eigen­be­las­tung gel­ten und damit kei­ne außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung sind, kön­nen beim Steu­er­bo­nus für haus­halts­na­he Dienst­leis­tun­gen berück­sich­tigt wer­den.
Nur Pro­zes­se, die die mate­ri­el­le Exis­tenz­grund­la­ge betref­fen, kön­nen zu steu­er­lich abzugs­fä­hi­gen Pro­zess­kos­ten füh­ren, nicht aber der Streit um das Umgangs­recht mit dem eige­nen Kind.