Kindergeld für ein langfristig erkranktes Kind

Trotz ernsthafter Absicht, die Ausbildung baldmöglichst fortzusetzen, kann der ausbildungsbedingte Kindergeldanspruch für ein langfristig erkranktes Kind wegfallen.

Der Kin­der­geld­an­spruch für ein voll­jäh­ri­ges Kind in einer Berufs­aus­bil­dung schei­det aus, wenn Aus­bil­dungs­maß­nah­men wegen einer nicht vor­über­ge­hen­den Erkran­kung unter­blei­ben. Eine Krank­heit sieht der Bun­des­fi­nanz­hof dann nicht als vor­über­ge­hend an, wenn schon zu Beginn der Erkran­kung mit hoher Wahr­schein­lich­keit eine län­ger als sechs Mona­te dau­ern­de Beein­träch­ti­gung zu erwar­ten ist. Der Bun­des­fi­nanz­hof weist aber auch dar­auf hin, dass statt­des­sen ein Kin­der­geld­an­spruch wegen einer Behin­de­rung des Kin­des in Betracht kommt, wenn das Kind auf­grund der Erkran­kung das Kind behin­de­rungs­be­dingt außer­stan­de war, sich selbst zu unter­hal­ten.