Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Die Finanz­be­hör­den der Bun­des­län­der haben im Juni umfang­rei­che Daten über Ver­mö­gens­be­stän­de deut­scher Steu­er­zah­ler in Dubai erhal­ten.
Bis Ende 2025 kön­nen Bund, Län­der und Kom­mu­nen mit Steu­er­mehr­ein­nah­men von ins­ge­samt rund 10 Mrd. Euro rech­nen.
Auch für 2020 bleibt für die Steu­er­erklä­rung mehr Zeit, wenn die Erklä­rung durch den Steu­er­be­ra­ter erstellt wird.
Ins­ge­samt 22 Maß­nah­men sol­len Unter­neh­men und Pri­vat­per­so­nen von unnö­ti­gen büro­kra­ti­schen Vor­ga­ben befrei­en oder zumin­dest deren prak­ti­sche Anwen­dung erleich­tern.
Trotz eines Nega­tiv­sal­dos für den Staat aus Nach­zah­lungs- und Erstat­tungs­zin­sen hält die Poli­tik wei­ter an einem Zins­satz von 6 % pro Jahr für Nach­zah­lun­gen und Erstat­tun­gen fest.
Wer von den wirt­schaft­li­chen Fol­gen der Coro­na-Pan­de­mie betrof­fen ist, kann wei­ter­hin unter ver­ein­fach­ten Vor­aus­set­zun­gen eine Stun­dung und Anpas­sung von Vor­aus­zah­lun­gen bean­tra­gen.
Der Groß­teil der Ände­run­gen im Jah­res­steu­er­ge­setz 2020 wirkt sich 2021 aus. Doch es gibt auch eini­ge Ände­run­gen, die rück­wir­kend oder erst mit Ver­zö­ge­rung in Kraft tre­ten.
Die größ­te Reform im steu­er­li­chen Spen­den — und Gemein­nüt­zig­keits­recht bringt fast durch­weg Ver­bes­se­run­gen für Steu­er­zah­ler und gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­tio­nen.
Aus recht­li­chen und tech­ni­schen Grün­den kön­nen die Finanz­äm­ter frü­hes­tens Mit­te März mit der Bear­bei­tung von Steu­er­erklä­run­gen für 2020 begin­nen.
Der vor­über­ge­hen­de Voll­stre­ckungs­schutz aus den Erleich­te­run­gen für die von der Coro­na-Kri­se Betrof­fe­nen erstreckt sich auch auf Steu­er­schul­den aus der Zeit vor der Kri­se, umfasst aber nicht die Gewer­be­steu­er.