Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Der ers­te Ent­wurf für das Jah­res­steu­er­ge­setz 2022, in dem neben tech­ni­schen Ände­run­gen auch sub­stan­zi­el­le Ände­run­gen des Steu­er­rechts vor­ge­se­hen sind, liegt jetzt vor.
Auch Per­so­nen, die nur vor­über­ge­hend in Deutsch­land leben, erhal­ten eine steu­er­li­che Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer, die Vor­aus­set­zung ist für eine län­ger­fris­ti­ge Tätig­keit oder den Bezug von Kin­der­geld.
Trotz Aus­lau­fens des Soli­dar­pakts II hält das Finanz­ge­richt Baden-Würt­tem­berg die Fort­gel­tung des Soli für ver­fas­sungs­kon­form.
Die neu­es­te Steu­er­schät­zung pro­gnos­ti­ziert für die nächs­ten fünf Jah­re Steu­er­mehr­ein­nah­men von ins­ge­samt 220 Mrd. Euro.
Geht es in einem Ver­fah­ren des einst­wei­li­gen Rechts­schut­zes nur um einen sehr gerin­gen Streit­wert, besteht kein Rechts­schutz­be­dürf­nis.
Der Aus­kunfts­an­spruch im Rah­men der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung umfasst nicht die bei der Infor­ma­ti­ons­zen­tra­le für steu­er­li­che Aus­lands­be­zie­hun­gen gespei­cher­ten Daten.
Für Spen­den und ande­re Hilfs­maß­nah­men zuguns­ten der Men­schen aus der Ukrai­ne gibt es umfang­rei­che Erleich­te­run­gen und Ver­ein­fa­chun­gen.
Ver­fah­rens­ver­zö­ge­run­gen durch die Coro­na-Pan­de­mie fal­len nicht in den staat­li­chen Ein­fluss­be­reich und begrün­den des­halb kei­nen Anspruch auf eine Ent­schä­di­gung.
Eine Abfra­ge beim Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern durch das Finanz­amt kann die Zah­lungs­ver­jäh­rungs­frist für For­de­run­gen des Finanz­amts unter­bre­chen.
Für Ver­zin­sungs­zeit­räu­me ab dem 1. Janu­ar 2019 plant das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um eine Absen­kung des Zins­sat­zes für Nach­zah­lungs- und Erstat­tungs­zin­sen auf 1,8 % pro Jahr.