Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Der Koali­ti­ons­ver­trag lie­fert eine Vor­schau auf die Maß­nah­men, die die neu geschlos­se­ne Gro­ße Koali­ti­on im Steu­er­recht plant.
Weil die Finanz­äm­ter die Daten­über­mitt­lung von Arbeit­ge­bern, Ver­si­che­run­gen und ande­ren Insti­tu­tio­nen abwar­ten müs­sen, wer­den Steu­er­erklä­run­gen für 2017 nicht vor März 2018 bear­bei­tet.
Mit einer schwar­zen Lis­te pran­gert die EU 17 Staa­ten an, die nach Mei­nung der EU nicht aus­rei­chend koope­ra­tiv im Kampf gegen Steu­er­flucht sind.
Der Bun­des­rech­nungs­hof sorgt sich um die lang­fris­ti­ge Sta­bi­li­tät des Bun­des­haus­halts und for­dert des­halb den Abbau diver­ser Steu­er­ver­güns­ti­gun­gen.
Das neue Jahr bringt höhe­re Frei­be­trä­ge und GWG-Grenz­wer­te, nied­ri­ge­re Bei­trags­sät­ze, die Betriebs­ren­ten- und die Invest­ment­steu­er­re­form sowie vie­le wei­te­re Ände­run­gen mit sich.
Eine Mus­ter­kla­ge gegen die Höhe der Nach­zah­lungs­zin­sen von 6 % pro Jahr für die Jah­re 2012 bis 2015 ist in der ers­ten Instanz erfolg­los geblie­ben.
Ab 2018 darf das Finanz­amt bei Unter­neh­men zu einer unan­ge­kün­dig­ten Prü­fung der Kas­sen­füh­rung im Rah­men der neu ein­ge­führ­ten Kas­sen-Nach­schau erschei­nen.
Ein Ein­spruch oder eine Steu­er­erklä­rung kann auch bei einem unzu­stän­di­gen Finanz­amt unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen frist­wah­rend abge­ge­ben wer­den.
Wer­den Kapi­tal­erträg auf Wunsch des Anle­gers nicht mit der Abgel­tungs­teu­er son­dern tarif­lich besteu­ert, kann das Finanz­amt eine Außen­prü­fung beim Anle­ger durch­füh­ren, wenn durch die­se Erträ­ge die maß­geb­li­che Schwel­le über­schrit­ten wird.
Die Finanz­ver­wal­tung kommt den Betrof­fe­nen des Hoch­was­sers in Nie­der­sach­sen Ende Juli mit ver­schie­de­nen Maß­nah­men ent­ge­gen.