Verlängerte Abgabefrist für elektronische Steuererklärung

Mehrere Bundesländer gewähren schon dieses Jahr zwei Monate mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung, wenn diese digital signiert beim Finanzamt abgegeben wird.

Ab 2019 haben Steu­er­zah­ler, die ihre Steu­er­erklä­rung selbst beim Finanz­amt ein­rei­chen, gene­rell zwei Mona­te mehr Zeit für die Abga­be der Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung. Die­se ver­län­ger­te Abga­be­frist ist Teil des Geset­zes zur Moder­ni­sie­rung des Besteue­rungs­ver­fah­rens. Eini­ge Bun­des­län­der gewäh­ren aber — wie schon im Vor­jahr — auch die­ses Jahr eine län­ge­re Abga­be­frist für die Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung 2017. Nur Rhein­land-Pfalz macht die Ver­län­ge­rung der Abga­be­frist vom 31. Mai auf den 31. Juli von kei­nen Bedin­gun­gen abhän­gig. In Bay­ern, Baden-Würt­tem­berg, Hes­sen und Nord­rhein-West­fa­len gilt die spä­te­re Abga­be­frist dage­gen nur für Steu­er­zah­ler, die ihre Steu­er­erklä­rung authen­ti­fi­ziert per ELSTER abge­ben.