Personal, Arbeit und Soziales

Der erhöh­te Anspruch auf Kurz­ar­bei­ter­geld für Arbeit­neh­mer ab dem vier­ten Bezugs­mo­nat läuft nun bis Ende März 2022 wei­ter.
Für Mini­job­ber ist ab 2022 bei der Ent­gelt­mel­dung an die Mini­job-Zen­tra­le auch die Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer zwin­gend anzu­ge­ben.
In ihrem Koali­ti­ons­ver­trag hat die Ampel­ko­ali­ti­on vie­le geplan­te Ände­run­gen im Steu­er- und Sozi­al­recht fest­ge­schrie­ben.
Weil eine ech­te Abfin­dung kein sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ger Lohn ist, kann sie nicht in ein Wert­gut­ha­ben ein­flie­ßen und ist damit lohn­steu­er­pflich­tig.
Pan­de­mie­be­dingt gel­ten bei Aus­lands­rei­sen für 2022 die­sel­ben Ver­pfle­gungs- und Über­nach­tungs­pau­scha­len wie 2021.
Der erleich­ter­te Zugang zum Kurz­ar­bei­ter­geld, der bis­her nur Betrie­ben offen stand, die bis zum 30. Sep­tem­ber 2021 Kurz­ar­beit ein­füh­ren, wird für alle Betrie­be bis Ende 2021 ver­län­gert.
Die Bewer­tungs­me­tho­de für den Nut­zungs­vor­teil aus Fahr­ten mit dem Dienst­wa­gen zwi­schen Woh­nung und Arbeit kann unter­jäh­rig nicht gewech­selt wer­den, aber eine rück­wir­ken­de Ände­rung zum Jah­res­an­fang ist mög­lich.
Für die Ermitt­lung des steu­er­pflich­ti­gen Arbeits­lohns aus einer Betriebs­ver­an­stal­tung sind die Aus­ga­ben des Arbeit­ge­bers gleich­mä­ßig auf alle tat­säch­lich teil­neh­men­den Arbeit­neh­mer auf­zu­tei­len.
Auf­grund der ver­län­ger­ten Anwen­dung des ermä­ßig­ten Umsatz­steu­er­sat­zes in der Gas­tro­no­mie hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um die Pausch­be­trä­ge für Sach­ent­nah­men im zwei­ten Halb­jahr 2021 ange­passt.
In einer FAQ zum The­ma Coro­na beant­wor­tet das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um neben vie­len ande­ren Fra­gen auch, wie Arbeit­ge­ber die Steu­er­frei­heit einer Coro­na-Son­der­zah­lung nach­wei­sen müs­sen.