Personal, Arbeit und Soziales

Fällt der Eltern­geld­an­spruch eines Arbeit­neh­mers nur des­we­gen nied­ri­ger aus, weil der Arbeit­ge­ber Lohn zu spät gezahlt hat, steht dem Arbeit­neh­mer ein Scha­dens­er­satz­an­spruch zu.
Die Min­dest­lohn­kom­mis­si­on schlägt eine Anhe­bung des Min­dest­lohns in vier halb­jähr­li­chen Stu­fen von Janu­ar 2021 bis Juli 2022 auf 10,45 Euro vor.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat die Abzin­sungs­ta­bel­le für die Pau­schal­be­wer­tung von Jubi­lä­ums­rück­stel­lun­gen aktua­li­siert.
Von der Coro­na-Kri­se betrof­fe­ne Betrie­be kön­nen eine Ver­län­ge­rung der Abga­be­frist für die Lohn­steu­er-Anmel­dun­gen von bis zu zwei Mona­ten erhal­ten.
Wenn eine Betriebs­ver­an­stal­tung nicht allen Betriebs­an­ge­hö­ri­gen offen­steht, ist eine Pau­schal­be­steue­rung der geld­wer­ten Vor­tei­le nicht mög­lich.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat sich zu den Anfor­de­run­gen an die steu­er­freie Gewäh­rung von Lohn­zu­satz­leis­tun­gen und die Zuläs­sig­keit von Gehalts­um­wand­lun­gen geäu­ßert.
Arbeit­ge­ber kön­nen ihren Beschäf­tig­ten anläss­lich der Coro­na-Kri­se bis zu 1.500 Euro steu­er­frei als Bonus­zah­lung oder in Form von Sach­leis­tun­gen zuwen­den.
Mit dem Coro­na-Steu­er­hil­fe­ge­setz sol­len neben der befris­te­ten Redu­zie­rung des Umsatz­steu­er­sat­zes in der Gas­tro­no­mie noch wei­te­re Ände­run­gen im Steu­er­recht umge­setzt wer­den.
Die Bun­des­re­gie­rung hat wei­te­re Hilfs­maß­nah­men im Steu­er- und Sozi­al­recht für Betrof­fe­ne der Coro­na-Kri­se beschlos­sen.
Arbeit­ge­ber in beson­ders aus­ge­las­te­ten Bran­chen kön­nen ihren Arbeit­neh­mern Bonus­zah­lun­gen gewäh­ren, die bis zu einer Höhe von 1.500 Euro steu­er- und sozi­al­ver­si­che­rungs­frei sind.