Umsatzsteuer

Vega­ne Milch­al­ter­na­ti­ven aus Soja, Reis oder Hafer sind im Gegen­satz zu nor­ma­len Milch­pro­duk­ten nicht bei der Umsatz­steu­er begüns­tigt, son­dern unter­lie­gen wie ande­re Geträn­ke auch dem vol­len Umsatz­steu­er­satz.
Der Bun­des­tag hat das Büro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­setz IV ver­ab­schie­det, mit dem neben ande­ren Maß­nah­men auch Auf­be­wah­rungs­fris­ten ver­kürzt, umsatz­steu­er­li­che Pflich­ten erleich­tert und eine digi­ta­le Bekannt­ga­be von Steu­er­be­schei­den ein­ge­führt wer­den sol­len.
Ab 2025 gilt für B2B-Umsät­ze die Pflicht zur Aus­stel­lung einer E-Rech­nung, zu der das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um nun vie­le Details gere­gelt hat.
Im Regie­rungs­ent­wurf für das Jah­res­steu­er­ge­setz 2024 sind zahl­rei­che Detail­än­de­run­gen ent­hal­ten, wovon vor allem eini­ge Ände­run­gen bei der Umsatz­steu­er Fol­gen für die meis­ten Unter­neh­mer haben wer­den.
Mit Ver­zö­ge­rung und deut­lich redu­zier­tem Umfang ist das Wachs­tums­chan­cen­ge­setz doch noch ver­ab­schie­det wor­den und in Kraft getre­ten.
Ab 2025 sol­len Unter­neh­men nach dem Wil­len des Fis­kus den ers­ten Schritt zu einer kom­plet­ten Erfas­sung aller Umsät­ze durch das Finanz­amt machen und für B2B-Umsät­ze nur noch elek­tro­ni­sche Rech­nun­gen ver­wen­den.
Durch eine Geset­zes­än­de­rung soll künf­tig kei­ne Beschei­ni­gung der zustän­di­gen Behör­de mehr für eine Umsatz­steu­er­be­frei­ung von Musik­un­ter­richt nötig sein, was aber zu Unsi­cher­hei­ten über die zukünf­ti­ge steu­er­li­che Behand­lung führt.
Im Fall der Ist-Ver­steue­rung kommt es bei einer Bank­über­wei­sung nicht auf das Datum der Wer­stel­lung, son­dern auf das Buchungs­da­tum des Zah­lungs­ein­gangs an.
Für den Anspruch auf die Durch­schnitts­satz­be­steue­rung für land- und forst­wirt­schaft­li­che Betrie­be kommt es nicht auf den Leis­tungs­ort an, son­dern dar­auf, dass der Betrieb im Inland ansäs­sig ist.
Jeder Jah­res­wech­sel bringt Ände­run­gen im Steu­er- und Sozi­al­ver­si­che­rungs­recht mit sich. Der Groß­teil die­ser Ände­run­gen ist aber immer noch nicht vom Bun­des­rat ver­ab­schie­det.