Umsatzsteuer

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat Details zur neu­en Auf­zeich­nungs­pflicht auf elek­tro­ni­schen Markt­plät­zen gere­gelt, ins­be­son­de­re soweit es die Beschei­ni­gung zur steu­er­li­chen Erfas­sung von Unter­neh­men betrifft.
Neben Ände­run­gen bei der Umsatz­steu­er müs­sen sich die­ses Jahr ins­be­son­de­re Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer mit neu­en Vor­ga­ben bei der Steu­er und Sozi­al­ver­si­che­rung abfin­den.
Die EU hat den Weg frei gemacht für einen ermä­ßig­ten Umsatz­steu­er­satz auf elek­tro­ni­sche Publi­ka­tio­nen.
Auch der Ver­kauf des Inven­tars einer Gast­stät­te, deren Räu­me von einem Drit­ten ange­mie­tet sind, kann eine umsatz­steu­er­freie Geschäfts­ver­äu­ße­rung sein.
Den umsatz­steu­er­li­chen Vor­ga­ben für Rech­nungs­an­ga­ben genügt jede Anschrift, unter der das Unter­neh­men erreich­bar ist.
Die bis zum 10. Janu­ar gezahl­te Umsatz­steu­er­vor­aus­zah­lung kann bei der Ein­nah­me-Über­schuss-Rech­nung grund­sätz­lich dem Vor­jahr zuge­rech­net wer­den, auch wenn der 10. Janu­ar auf ein Wochen­en­de fällt.
Der Bun­des­rat und der Bun­des­tag haben sich mit dem Ent­wurf für das Jah­res­steu­er­ge­setz 2018 beschäf­tigt und vor der Ver­ab­schie­dung noch eini­ge wei­te­re Ände­run­gen vor­ge­nom­men.
Aus den vom Arbeit­ge­ber über­nom­me­nen Kos­ten für einen rein betrieb­lich ver­an­lass­ten Umzug des Arbeit­neh­mers ist der Vor­steu­er­ab­zug mög­lich.
Ein Rei­se­ver­an­stal­ter kann sich für aus dem EU-Aus­land bezo­ge­ne Rei­se­vor­leis­tun­gen auf das güns­ti­ge­re EU-Recht beru­fen.
Ob Leis­tun­gen eines Sport­ver­eins gegen geson­der­tes Ent­gelt umsatz­steu­er­frei sind, lässt der Bun­des­fi­nanz­hof vom Euro­päi­schen Gerichts­hof prü­fen.