Selbständige und Unternehmer

Die Neu­start­hil­fe steht jetzt nicht mehr nur Solo­selbst­stän­di­gen offen, son­dern auch klei­nen Per­so­nen- und Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten.
Die fast aus­schließ­lich betrieb­li­che Nut­zung eines Pkws muss nicht zwin­gend mit einem ord­nungs­ge­mä­ßen Fahr­ten­buch nach­ge­wie­sen wer­den.
Mit einem Eigen­ka­pi­tal­zu­schuss und vie­len Detail­ver­bes­se­run­gen bei der Über­brü­ckungs­hil­fe III reagie­ren Bund und Län­der auf die wei­ter­hin andau­ern­den Fol­gen der Coro­na-Pan­de­mie.
Der Groß­teil der Ände­run­gen im Jah­res­steu­er­ge­setz 2020 wirkt sich 2021 aus. Doch es gibt auch eini­ge Ände­run­gen, die rück­wir­kend oder erst mit Ver­zö­ge­rung in Kraft tre­ten.
Mie­ten für ange­mie­te­te Maschi­nen und Werk­zeu­ge zur Her­stel­lung von Wirt­schafts­gü­tern unter­lie­gen als Her­stel­lungs­kos­ten nicht der gewer­be­steu­er­li­chen Hin­zu­rech­nung.
Die Abschrei­bungs­dau­er für Hard- und Soft­ware ver­kürzt das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um ab 2021 auf 1 Jahr.
Die Bun­des­re­gie­rung hat im Janu­ar zahl­rei­che Ver­bes­se­run­gen für die Über­brü­ckungs­hil­fe III beschlos­sen, die dadurch noch mehr Betrie­ben offen­steht und in vie­len Fäl­len höher aus­fällt.
Neben diver­sen Ver­bes­se­run­gen beim inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag sind jetzt zwei Gestal­tungs­mo­del­le mit dem Abzugs­be­trag gesetz­lich aus­ge­schlos­sen.
Vor allem bei der Ein­kom­men­steu­er gibt es 2021 zahl­rei­che Ände­run­gen, von denen vie­le die Steu­er­be­las­tung redu­zie­ren.
Anträ­ge für die zwei­te Pha­se der Über­brü­ckungs­hil­fe sind jetzt bis Ende Janu­ar 2021 mög­lich.