Einkommensteuer — Arbeitnehmer

Arbeit­ge­ber kön­nen ihren Arbeit­neh­mern jetzt eine steu­er- und sozi­al­ver­si­che­rungs­freie Infla­ti­ons­aus­gleichs­prä­mie von bis zu 3.000 Euro zah­len.
Die Bun­des­re­gie­rung hat den Regie­rungs­ent­wurf für das Jah­res­steu­er­ge­setz 2022 ver­ab­schie­det, mit dem auch Tei­le des neu­en Ent­las­tungs­pa­kets im Steu­er­recht umge­setzt wer­den.
Die wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie vor­über­ge­hend ange­ho­be­ne Hin­zu­ver­dienst­gren­ze für Früh­rent­ner soll nun dau­er­haft fal­len.
Die Bun­des­re­gie­rung hat sich auf ein drit­tes Ent­las­tungs­pa­ket im Gesamt­vo­lu­men von rund 65 Mil­li­ar­den Euro fest­ge­legt.
Am 1. Juli 2022 greift der zwei­te von drei Erhö­hungs­schrit­ten beim Min­dest­lohn in die­sem Jahr und der Min­dest­lohn steigt von 9,82 Euro auf 10,45 Euro.
Gesetz­lich Ver­si­cher­te müs­sen sich im kom­men­den Jahr auf höhe­re Bei­trä­ge zur Kran­ken­ver­si­che­rung ein­stel­len.
Auch Per­so­nen, die nur vor­über­ge­hend in Deutsch­land leben, erhal­ten eine steu­er­li­che Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer, die Vor­aus­set­zung ist für eine län­ger­fris­ti­ge Tätig­keit oder den Bezug von Kin­der­geld.
Trotz Aus­lau­fens des Soli­dar­pakts II hält das Finanz­ge­richt Baden-Würt­tem­berg die Fort­gel­tung des Soli für ver­fas­sungs­kon­form.
Den meis­ten Arbeit­neh­mern soll die EPP durch den Arbeit­ge­ber aus­ge­zahlt wer­den, was aber durch Spe­zi­al­fäl­le und Detail­re­ge­lun­gen nicht immer ganz ein­fach ist.
Alle Erwerbs­tä­ti­gen erhal­ten für 2022 ein­ma­lig eine Ener­gie­preis­pau­scha­le von 300 Euro, die über die Lohn- oder Ein­kom­men­steu­er aus­ge­zahlt wird.