Selbständige und Unternehmer

Dass zins­freie Ver­bind­lich­kei­ten in der Bilanz mit 5,5 % abzu­zin­sen sind, ist ver­fas­sungs­recht­lich nicht zu bean­stan­den.
Die Zuord­nung der im Janu­ar 2021 gezahl­ten Steu­er­vor­aus­zah­lun­gen hängt für Ein­nah­men-Über­schuss-Rech­ner vom Tag der Über­mitt­lung der Steuer(vor)anmeldungen ab.
Ab 2022 kön­nen bestimm­te Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten sich wie eine Kapi­tal­ge­sell­schaft besteu­ern las­sen.
Selbst bei einem gering­fü­gi­gen Anteil an gewerb­lich genutz­ter Flä­che sind gemischt genutz­te Gebäu­de schäd­lich für die erwei­ter­te Kür­zung bei der Gewer­be­steu­er.
Seit dem 1. August 2021 sind vie­le Unter­neh­men und Ver­ei­ne ver­pflich­tet, sich im Trans­pa­renz­re­gis­ter ein­zu­tra­gen.
Bei der Prü­fung, ob eine beherr­schen­de Stel­lung eines Gesell­schaf­ters vor­liegt, sind dem Gesell­schaf­ter die Antei­le sei­ner min­der­jäh­ri­gen Kin­der nicht zuzu­rech­nen, wenn für die­se eine Ergän­zungs­pfleg­schaft bestellt ist.
Durch einen erneu­ten Zuschuss aus der Bun­des­kas­se soll die Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be auch im Jahr 2022 unver­än­dert bei 4,2 % lie­gen.
Mit Aus­nah­me der Restart-Prä­mie führt die Bun­des­re­gie­rung die Über­brü­ckungs­hil­fe III Plus und die Neu­start­hil­fe unver­än­dert bis zum Jah­res­en­de fort.
Auch für gering­fü­gi­ge Auf­wen­dun­gen gibt es kein Wahl­recht zum Ver­zicht auf einen akti­ve Rech­nungs­ab­gren­zungs­pos­ten.
In wel­cher Höhe eine Lea­sing­son­der­zah­lung sofort in vol­ler Höhe abzieh­bar ist, hängt vom betrieb­li­chen Nut­zungs­an­teil über die gesam­te Lauf­zeit des Lea­sing­ver­trags ab.