Selbständige und Unternehmer

Alle Erwerbs­tä­ti­gen erhal­ten für 2022 ein­ma­lig eine Ener­gie­preis­pau­scha­le von 300 Euro, die über die Lohn- oder Ein­kom­men­steu­er aus­ge­zahlt wird.
Mit dem Steu­er­ent­las­tungs­ge­setz 2022 wer­den die meis­ten der steu­er­li­chen Ent­las­tun­gen umge­setzt, die die Regie­rung im Febru­ar in zwei Ent­las­tungs­pa­ke­ten beschlos­sen hat­te.
Bis zum Ende der Antrags­frist am 15. Juni 2022 haben Unter­neh­mer die Mög­lich­keit, zwi­schen Neu­start­hil­fe und Über­brü­ckungs­hil­fe IV zu wech­seln, wenn das ande­re Pro­gramm für sie güns­ti­ger ist.
Über­nimmt ein Arzt in einer Gemein­schafts­pra­xis die Ver­wal­tungs­auf­ga­ben und führt des­halb kei­ne nen­nens­wer­ten Behand­lun­gen mehr aus, wird aus der Pra­xis ein Gewer­be­be­trieb.
Die Finanz­be­hör­den haben Bil­lig­keits­maß­nah­men für woh­nungs­wirt­schaft­li­che Unter­neh­men zu einer groß­zü­gi­gen Prü­fung der Vor­aus­set­zun­gen einer erwei­ter­ten Kür­zung bei der Unter­brin­gen von Kriegs­flücht­lin­gen erlas­sen.
Alle Erwerbs­tä­ti­gen sol­len in die­sem Jahr ein­ma­lig eine Ener­gie­preis­pau­scha­le von 300 Euro erhal­ten, die über die Lohn- oder Ein­kom­men­steu­er aus­ge­zahlt wird.
Die Ampel­ko­ali­ti­on hat ein wei­te­res Ent­las­tungs­pa­ket beschlos­sen, das auch einen Steu­er­ra­batt von 300 Euro für Arbeit­neh­mer und Selbst­stän­di­ge vor­sieht.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat sei­ne Vor­ga­ben zur Abschrei­bung von Hard- und Soft­ware inner­halb eines Jah­res um eini­ge Klar­stel­lun­gen und eine Nicht­be­an­stan­dungs­re­ge­lung ergänzt.
Trotz klei­ne­rer Män­gel und Unge­nau­ig­kei­ten kann ein Fahr­ten­buch steu­er­lich anzu­er­ken­nen sein, wenn die Anga­ben ins­ge­samt voll­stän­dig sind und den pri­va­ten Nut­zungs­an­teil kor­rekt wie­der­ge­ben.
Die Bun­des­re­gie­rung ver­län­gert die Über­brü­ckungs- und Neu­start­hil­fe mit unver­än­der­ten Kon­di­tio­nen noch­mals um drei Mona­te.