Selbständige und Unternehmer

Mit dem Son­der­fonds stellt die Bun­des­re­gie­rung 2,5 Mil­li­ar­den Euro bereit, um die Wie­der­auf­nah­me kul­tu­rel­ler Ver­an­stal­tun­gen in den kom­men­den Mona­ten zu unter­stüt­zen.
Gegen­läu­fi­ge Geschäf­te, die einem Gesamt­plan fol­gen, sind als Gestal­tungs­miss­brauch steu­er­lich nicht zu berück­sich­ti­gen.
Die Inves­ti­ti­ons­frist für Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trä­ge aus den Jah­ren 2017 und 2018 wird vor­aus­sicht­lich bis Ende 2022 ver­län­gert.
Solan­ge Con­tai­ner nicht für die dau­er­haf­te Nut­zung am sel­ben Ort vor­ge­se­hen sind, erfül­len sie nicht die bewer­tungs­recht­li­chen Vor­aus­set­zung für ein grund­steu­er­pflich­ti­ges Gebäu­de.
Gering­fü­gi­ge Män­gel der Kas­sen­füh­rung recht­fer­ti­gen kei­ne umfang­rei­che Hin­zu­schät­zung durch das Finanz­amt, die über den kon­kre­ten Umfang der Män­gel hin­aus­geht.
Neben einer Opti­on zur Kör­per­schaft­steu­er für Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten wer­den die kör­per­schaft­steu­er­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen für Kon­zer­ne und inter­na­tio­na­le Gesell­schaf­ten ver­bes­sert.
Die Neu­start­hil­fe steht jetzt nicht mehr nur Solo­selbst­stän­di­gen offen, son­dern auch klei­nen Per­so­nen- und Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten.
Die fast aus­schließ­lich betrieb­li­che Nut­zung eines Pkws muss nicht zwin­gend mit einem ord­nungs­ge­mä­ßen Fahr­ten­buch nach­ge­wie­sen wer­den.
Mit einem Eigen­ka­pi­tal­zu­schuss und vie­len Detail­ver­bes­se­run­gen bei der Über­brü­ckungs­hil­fe III reagie­ren Bund und Län­der auf die wei­ter­hin andau­ern­den Fol­gen der Coro­na-Pan­de­mie.
Der Groß­teil der Ände­run­gen im Jah­res­steu­er­ge­setz 2020 wirkt sich 2021 aus. Doch es gibt auch eini­ge Ände­run­gen, die rück­wir­kend oder erst mit Ver­zö­ge­rung in Kraft tre­ten.