Selbständige und Unternehmer

Bund und Län­der haben vie­le Hilfs­maß­nah­men in die Wege gelei­tet, um die Fol­gen der Coro­na-Kri­se abzu­fe­dern.
Der Staat gewährt Klein­un­ter­neh­men Ein­mal­zah­lun­gen zum Aus­gleich von Ein­nah­me­aus­fäl­len auf­grund der Coro­na-Kri­se.
Auch in der Coro­na-Kri­se gilt es, Ruhe zu bewah­ren und die rich­ti­gen Maß­nah­men zu ergrei­fen.
In ers­ter Linie kön­nen sich Unter­neh­mer ab 2020 über kür­ze­re Auf­be­wah­rungs­fris­ten für aus­ge­mus­ter­te Buch­hal­tungs-EDV freu­en.
Neben der Ver­län­ge­rung bereits bestehen­der Ver­güns­ti­gun­gen im Steu­er­recht gibt es 2020 noch wei­te­re neue Vor­tei­le für Elek­tro­fahr­zeu­ge.
Ab 2020 ist der Ein­satz mani­pu­la­ti­ons­si­che­rer Kas­sen per Gesetz ver­bind­lich vor­ge­schrie­ben. Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat zu die­sen neu­en Vor­ga­ben vie­le wei­te­re Details gere­gelt.
Neben stren­ge­ren Vor­ga­ben für elek­tro­ni­sche Kas­sen müs­sen sich 2020 vor allem Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer an vie­le Ände­run­gen bei der Steu­er und Sozi­al­ver­si­che­rung gewöh­nen.
Seit 27. Novem­ber 2019 müs­sen alle Ein­rich­tun­gen des Bun­des elek­tro­ni­sche Rech­nun­gen anneh­men. Den Lie­fe­ran­ten bleibt nun noch ein Jahr, bis die Ein­rich­tun­gen nur noch sol­che Rech­nun­gen anneh­men.
Auch wenn Opti­ons­schei­ne eigen­stän­di­ge Wirt­schafts­gü­ter sind, füh­ren deren Kos­ten zu Anschaf­fungs­ne­ben­kos­ten der spä­ter durch Aus­übung der Opti­on erwor­be­nen Akti­en.
Die Bun­des­re­gie­rung hält trotz lau­ter Kri­tik von Han­del und Umwelt­ver­bän­den an der Bon­pflicht ab 2020 fest.