Selbständige und Unternehmer
Die “Novemberhilfe” ist eine zusätzliche Unterstützung für Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind.
Die Corona-Hilfen wurden erneut nachjustiert und erweitert. Neben der neuen November-/Dezemberhilfe wird die Überbrückungshilfe bis Juni 2021 verlängert und ausgeweitet.
Statt einer Abschreibung lässt das Bundesfinanzministerium die Kosten für die Nachrüstung von Kassen auch zum Sofortabzug zu.
Neben den allgemeinen Abzugsbeschränkungen für ein häusliches Arbeitszimmer spielen bei Ehegatten und Lebenspartnern auch die Eigentums- oder Mietverhältnisse eine Rolle bei der Frage, welche Kosten abziehbar sind.
Unternehmer, die ihren Firmenwagen auch am privaten Stromanschluss aufladen, können den Betriebsausgabenabzug für die anteiligen Stromkosten auf drei Wegen ermitteln.
Das Jahressteuergesetz 2020 soll neben diversen Verbesserungen beim investitionsabzugsbetrag auch zwei Gestaltungsmodelle mit dem Abzugsbetrag gesetzlich ausschließen.
Ein angemieteter Messestand hat nicht die für eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung notwendige Eigenschaft als fiktives Anlagevermögen des Betriebs.
Das Bundesfinanzministerium hat die Pauschbeträge für Sachentnahmen von Lebensmitteln und Getränken an die Umsatzsteueränderungen zum 1. Juli 2020 angepasst.
Mit einer Änderung der Mitteilungsverordnung sorgt die Bundesregierung dafür, dass die Finanzämter über sämtliche Zahlungen von staatlichen Corona-Hilfen informiert werden.
Die Überbrückungshilfe für besonders von der Corona-Krise betroffene Unternehmen geht in eine 2. Phase mit niedrigeren Anspruchsvoraussetzungen und höheren Fördergrenzen.
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