Selbständige und Unternehmer

Unter­neh­mer, die ihren Fir­men­wa­gen auch am pri­va­ten Strom­an­schluss auf­la­den, kön­nen den Betriebs­aus­ga­ben­ab­zug für die antei­li­gen Strom­kos­ten auf drei Wegen ermit­teln.
Das Jah­res­steu­er­ge­setz 2020 soll neben diver­sen Ver­bes­se­run­gen beim inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag auch zwei Gestal­tungs­mo­del­le mit dem Abzugs­be­trag gesetz­lich aus­schlie­ßen.
Ein ange­mie­te­ter Mes­se­stand hat nicht die für eine gewer­be­steu­er­li­che Hin­zu­rech­nung not­wen­di­ge Eigen­schaft als fik­ti­ves Anla­ge­ver­mö­gen des Betriebs.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat die Pausch­be­trä­ge für Sach­ent­nah­men von Lebens­mit­teln und Geträn­ken an die Umsatz­steu­er­än­de­run­gen zum 1. Juli 2020 ange­passt.
Mit einer Ände­rung der Mit­tei­lungs­ver­ord­nung sorgt die Bun­des­re­gie­rung dafür, dass die Finanz­äm­ter über sämt­li­che Zah­lun­gen von staat­li­chen Coro­na-Hil­fen infor­miert wer­den.
Die Über­brü­ckungs­hil­fe für beson­ders von der Coro­na-Kri­se betrof­fe­ne Unter­neh­men geht in eine 2. Pha­se mit nied­ri­ge­ren Anspruchs­vor­aus­set­zun­gen und höhe­ren För­der­gren­zen.
Der Bun­des­fi­nanz­hof teilt die Ansicht bestimm­ter Finanz­ge­rich­te, dass die Sofort­hil­fe — und damit auch die anschlie­ßen­de Über­brü­ckungs­hil­fe — unpfänd­bar ist.
Die Über­brü­ckungs­hil­fe des Bun­des, die als Anschluss­re­ge­lung zur Coro­na-Sofort­hil­fe fun­giert, kann nun bis zum 30. Sep­tem­ber 2020 bean­tragt wer­den.
Fast alle Bun­des­län­der gewäh­ren eigen­mäch­tig eine wei­te­re Frist­ver­län­ge­rung von sechs Mona­ten für die Umrüs­tung elek­tro­ni­scher Kas­sen mit einer tech­ni­schen Sicher­heits­ein­rich­tung.
Klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men kön­nen ab 2020 eine steu­er­li­che For­schungs­zu­la­ge von bis zu 1 Mio. Euro erhal­ten.