Selbständige und Unternehmer

Die Berech­nung der Steu­er­ermä­ßi­gung für gewerb­li­che Ein­künf­te ist grund­sätz­lich betriebs­be­zo­gen durch­zu­füh­ren.
Die Über­tra­gung eines Mit­un­ter­neh­mer­an­teils auf eine Stif­tung führt nicht zur Nach­ver­steue­rung bis­her ermä­ßigt besteu­er­ter the­sau­ri­er­ter Gewin­ne.
Für bestimm­te Sach­zu­wen­dun­gen gel­ten Aus­nah­men von der Beschrän­kung des Betriebs­aus­ga­ben­ab­zugs für Geschen­ke.
Auch bei einer auto­ma­ti­schen Erfas­sung von Fahr­zei­ten und -stre­cken müs­sen die eben­falls zwin­gen­den Anga­ben zum Zweck der Fahrt zeit­nah ergänzt wer­den.
Erst nach der Anschaf­fung oder Her­stel­lung eines neu­en Wirt­schafts­guts darf eine gebil­de­te Reinves­ti­ti­ons­rück­la­ge auf einen ande­ren Betrieb des Unter­neh­mers über­tra­gen wer­den.
Eine Rück­stel­lung für Ver­pflich­tun­gen, die nicht nur auf ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­run­gen mit Drit­ten, son­dern auch auf eigen­be­trieb­li­chen Inter­es­sen beru­hen, ist unzu­läs­sig.
Die Gro­ße Koali­ti­on will ab 2021 den Soli­da­ri­täts­zu­schlag abschaf­fen, aller­dings nur bis zu einer bestimm­ten Ein­kom­mens­gren­ze.
Dass die Ein­kom­men­steu­er­ermä­ßi­gung für gewerb­li­che Ein­künf­te zur Kom­pen­sa­ti­on der Gewer­be­steu­er­be­las­tung nur für die­se Ein­künf­te die Bemes­sungs­grund­la­ge des Solis redu­ziert, ist ver­fas­sungs­kon­form.
Das Finanz­amt darf einen Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag auch dann rück­gän­gig machen, wenn die Inves­ti­ti­on zwar durch­ge­führt wur­de, die gesetz­lich vor­ge­se­he­ne Hin­zu­rech­nung im Inves­ti­tons­jahr jedoch unter­blie­ben ist.
Vie­le Steu­er­vor­tei­le für Elek­tro­mo­bi­li­tät und umwelt­freund­li­che Ver­kehrs­mit­tel wer­den ver­län­gert oder aus­ge­wei­tet.