Selbständige und Unternehmer

Ein har­ter Bre­x­it betrifft Unter­neh­men mit inter­na­tio­na­len Geschäfts­be­zie­hun­gen in vie­len Berei­chen — vom Daten­schutz über Dienst­rei­sen bis zum Zoll.
Neben Ände­run­gen bei der Umsatz­steu­er müs­sen sich die­ses Jahr ins­be­son­de­re Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer mit neu­en Vor­ga­ben bei der Steu­er und Sozi­al­ver­si­che­rung abfin­den.
Ein har­ter Bre­x­it am 29. März 2019 wird immer wahr­schein­li­cher. Für die Vor­be­rei­tung bleibt damit nicht mehr viel Zeit. Vor allem Gesell­schaf­ten mit einer bri­ti­schen Rechts­form müs­sen schnell eine Umwand­lung prü­fen.
Der­zeit ist ein Bre­x­it-Steu­er­be­gleit­ge­setz in Arbeit, das Unter­neh­mer, Gesell­schaf­ter und Ries­ter-Spa­rer vor unge­woll­ten steu­er­li­chen Fol­gen des Bre­xits schüt­zen soll.
Auch der Ver­kauf eines über­wie­gend pri­vat genutz­ten Fir­men­wa­gens führt in vol­lem Umfang zu Betriebs­ein­nah­men.
Gezahl­te Mie­te, die in einen Aktiv­pos­ten für unfer­ti­ge Erzeug­nis­se ein­be­zo­gen wird, unter­liegt nicht der gewer­be­steu­er­li­chen Hin­zu­rech­nung.
Die bis zum 10. Janu­ar gezahl­te Umsatz­steu­er­vor­aus­zah­lung kann bei der Ein­nah­me-Über­schuss-Rech­nung grund­sätz­lich dem Vor­jahr zuge­rech­net wer­den, auch wenn der 10. Janu­ar auf ein Wochen­en­de fällt.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um berei­tet der­zeit eine über­ar­bei­te­te Fas­sung der Buch­füh­rungs­re­geln (GoBD) vor.
Der Bun­des­rat und der Bun­des­tag haben sich mit dem Ent­wurf für das Jah­res­steu­er­ge­setz 2018 beschäf­tigt und vor der Ver­ab­schie­dung noch eini­ge wei­te­re Ände­run­gen vor­ge­nom­men.
Die Ober­fi­nanz­di­rek­ti­on Nord­rhein-West­fa­len hat zur Bilan­zie­rung von Rück­kauf­op­tio­nen und Lea­sing-Rest­wert­mo­del­len im Kfz-Han­del Stel­lung genom­men.