Einkommensteuer — Arbeitnehmer

Zeit­fahr­kar­ten für öffent­li­che Ver­kehrs­mit­tel kön­nen in vol­ler Höhe als Wer­bungs­kos­ten berück­sich­tigt wer­den, auch wenn die Ent­fer­nungs­pau­scha­le durch die Arbeit im Home Office den Kauf­preis nicht abdeckt.
Wer im ver­gan­ge­nen Jahr Kurz­ar­bei­ter­geld und ande­re Lohn­er­satz­leis­tun­gen von mehr als 410 Euro bezo­gen hat, muss die­ses Jahr eine Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung abge­ben.
Die Pau­scha­le für Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wand wird auch dann gekürzt, wenn der Arbeit­neh­mer auf die vom Arbeit­ge­ber gestell­te Mahl­zeit ver­zich­tet.
Der Groß­teil der Ände­run­gen im Jah­res­steu­er­ge­setz 2020 wirkt sich 2021 aus. Doch es gibt auch eini­ge Ände­run­gen, die rück­wir­kend oder erst mit Ver­zö­ge­rung in Kraft tre­ten.
Die Abschrei­bungs­dau­er für Hard- und Soft­ware ver­kürzt das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um ab 2021 auf 1 Jahr.
Vor allem bei der Ein­kom­men­steu­er gibt es 2021 zahl­rei­che Ände­run­gen, von denen vie­le die Steu­er­be­las­tung redu­zie­ren.
Mit einer neu­en Pau­scha­le soll trotz der Abzugs­be­schrän­kun­gen fürs häus­li­che Arbeits­zim­mer die Arbeit im Home-Office wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie steu­er­lich abzieh­bar sein.
Neben den all­ge­mei­nen Abzugs­be­schrän­kun­gen für ein häus­li­ches Arbeits­zim­mer spie­len bei Ehe­gat­ten und Lebens­part­nern auch die Eigen­tums- oder Miet­ver­hält­nis­se eine Rol­le bei der Fra­ge, wel­che Kos­ten abzieh­bar sind.
Die Bun­des­re­gie­rung will die anläss­lich der Coro­na-Kri­se geschaf­fe­nen Son­der­re­ge­lun­gen beim Kurz­ar­bei­ter­geld zum größ­ten Teil bis Ende 2021 ver­län­gern.
Wer an einem Arbeits­tag nur eine der bei­den Weg­stre­cken zwi­schen Woh­nung und Arbeits­stät­te fährt, kann für die­sen Tag nur die hal­be Ent­fer­nungs­pau­scha­le anset­zen.