Einkommensteuer — Arbeitnehmer

Neben einer Anhe­bung des Min­dest­lohns auf 12 Euro soll zum 1. Okto­ber 2022 auch die Mini­job­gren­ze stei­gen.
Trotz klei­ne­rer Män­gel und Unge­nau­ig­kei­ten kann ein Fahr­ten­buch steu­er­lich anzu­er­ken­nen sein, wenn die Anga­ben ins­ge­samt voll­stän­dig sind und den pri­va­ten Nut­zungs­an­teil kor­rekt wie­der­ge­ben.
Mit dem Vier­ten Coro­na-Steu­er­hil­fe­ge­setz wer­den vor allem Fris­ten und bereits bestehen­de Steu­er­erleich­te­run­gen in der Coro­na-Kri­se ver­län­gert.
Der Koali­ti­ons­aus­schuss hat sich vor dem Hin­ter­grund der stark stei­gen­den Prei­se für Ener­gie auf meh­re­re Ent­las­tungs­schrit­te ver­stän­digt, die nun auf den Weg gebracht wer­den.
Der Pro­gres­si­ons­vor­be­halt auf Kurz­ar­bei­ter­geld hat in den Jah­ren 2020 und 2021 dem Staat Steu­er­mehr­ein­nah­men von zusam­men rund 3,5 Mil­li­ar­den Euro beschert.
Ab 2022 ist mit dem elek­tro­ni­schen Per­so­nal­aus­weis die Arbeits­los­mel­dung auch online mög­lich, ohne dass ein Besuch bei der Arbeits­agen­tur zwin­gend not­wen­dig wäre.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat sei­ne Ver­wal­tungs­an­wei­sung zur Ent­fer­nungs­pau­scha­le aktua­li­siert, nach­dem ab 2021 eine erhöh­te Pau­scha­le ab dem 21. Ent­fer­nungs­ki­lo­me­ter gilt.
Auch ohne gro­ßes Jah­res­steu­er­ge­setz im letz­ten Jahr hat sich zum Jah­res­wech­sel wie­der eini­ges geän­dert im Steu­er­recht.
Der erhöh­te Anspruch auf Kurz­ar­bei­ter­geld für Arbeit­neh­mer ab dem vier­ten Bezugs­mo­nat läuft nun bis Ende März 2022 wei­ter.
In ihrem Koali­ti­ons­ver­trag hat die Ampel­ko­ali­ti­on vie­le geplan­te Ände­run­gen im Steu­er- und Sozi­al­recht fest­ge­schrie­ben.