Einkommensteuer — Arbeitnehmer

Vie­le Steu­er­vor­tei­le für Elek­tro­mo­bi­li­tät und umwelt­freund­li­che Ver­kehrs­mit­tel wer­den ver­län­gert oder aus­ge­wei­tet.
Nur die Über­mitt­lung der gezahl­ten Bei­trä­ge für eine Ries­ter-Ren­te durch den Anbie­ter genügt nicht, damit das Finanz­amt eine Güns­ti­ger­prü­fung über den Son­der­aus­ga­ben­ab­zug durch­führt.
Die Finanz­ver­wal­tung hat gere­gelt, wie die Ver­mie­tung des Home-Office an den Arbeit­ge­ber steu­er­lich zu behan­deln ist.
Für einen Fuß­ball­trai­ner kann auch ein Bun­des­li­ga-Abo zu den abzugs­fä­hi­gen Wer­bungs­kos­ten gehö­ren, wenn die beruf­li­che Nut­zung nach­ge­wie­sen wird.
Der Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter hat ange­kün­digt, die der­zeit bis 2021 befris­te­te För­de­rung für Elek­tro-Dienst­wa­gen deut­lich ver­län­gern zu wol­len.
Die Finanz­ver­wal­tung hat Details zur Berech­nung des monat­li­chen Nut­zungs­vor­teils bei der Pri­vat­nut­zung eines vom Arbeit­ge­ber über­las­se­nen Fahr­rads ab 2019 gere­gelt.
Im Gegen­satz zur Auf­wands­ent­schä­di­gung für ehren­amt­li­che Rich­ter sind die Auf­wands­ent­schä­di­gun­gen für Ver­wal­tungs­rats­mit­glie­der steu­er­pflich­tig, weil sie mehr als nur die Sit­zungs­teil­nah­me abgel­ten.
Ein Sti­pen­di­um zur Bestrei­tung des Lebens­un­ter­halts wäh­rend des Stu­di­ums wird nicht auf die Wer­bungs­kos­ten für das Stu­di­um ange­rech­net.
Im Bun­des­rat hat Bay­ern die Bun­des­re­gie­rung auf­ge­for­dert, ein Ende der dop­pel­ten Bei­trags­pflicht von Betriebs­ren­ten in der Kran­ken­ver­si­che­rung her­bei­zu­füh­ren.
Neben Ände­run­gen bei der Umsatz­steu­er müs­sen sich die­ses Jahr ins­be­son­de­re Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer mit neu­en Vor­ga­ben bei der Steu­er und Sozi­al­ver­si­che­rung abfin­den.