Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Vom end­gül­ti­gen Aus­fall einer pri­va­ten Dar­le­hens­for­de­rung ist aus­zu­ge­hen, wenn der Insol­venz­ver­wal­ter gegen­über dem Insol­venz­ge­richt die Mas­seun­zu­läng­lich­keit ange­zeigt hat.
Auch wenn der betrü­ge­ri­sche Anbei­ter eines Schnee­ball­sys­tems aus­ge­wie­se­ne Abgel­tungs­teu­er nicht ans Finanz­amt abge­führt hat, kön­nen sich die Anle­ger auf die Abgel­tungs­wir­kung des aus­ge­wie­se­nen Abzugs ver­las­sen.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat eine neue Stol­per­fal­le bei der Umschul­dung eines mit einer Lebens­ver­si­che­rung besi­cher­ten Dar­le­hens auf­ge­zeigt, die zu einer Steu­er­pflicht der Zins­er­trä­ge aus der Ver­si­che­rung füh­ren kann.
Ver­lus­te aus einem Dar­le­hen an eine Kapi­tal­ge­sell­schaft sind steu­er­lich anzu­er­ken­nen, wenn fest­steht, dass die Gesell­schaft kei­ne Zah­lun­gen mehr leis­ten wird.
Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt muss prü­fen, ob Ver­lus­te aus dem Ver­kauf von Akti­en auch mit ande­ren Kapi­tal­erträ­gen ver­rech­net wer­den kön­nen.
Mit zwei Grund­satz­ur­tei­len been­det der Bun­des­fi­nanz­hof den Streit über die mög­li­che Dop­pel­be­steue­rung von Alters­be­zü­gen.
Die Rück­zah­lung von geleis­te­ten Dar­le­hens­zin­sen nach dem Wider­ruf eines Dar­le­hens­ver­trags ist kein steu­er­pflich­ti­ger Kapi­tal­ertrag.
Vor allem bei der Ein­kom­men­steu­er gibt es 2021 zahl­rei­che Ände­run­gen, von denen vie­le die Steu­er­be­las­tung redu­zie­ren.
Wenn Kapi­tal­erträ­ge aus Depots bei ver­schie­de­nen Ban­ken mit­ein­an­der ver­rech­net wer­den sol­len, muss bis zum 15. Dezem­ber eine Ver­lust­be­schei­ni­gung bean­tragt wer­den.
Ein­tritts­kar­ten sind steu­e­recht­lich ein Wirt­schafts­gut, bei dem ein Spe­ku­la­ti­ons­ge­winn aus dem Wei­ter­ver­kauf steu­er­pflich­tig ist.