Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Im Gegen­satz zu Gold­zer­ti­fi­ka­ten kön­nen ETF-Gold­fonds nicht nach einer Spe­ku­la­ti­ons­frist von einem Jahr steu­er­frei ver­kauft wer­den.
In ihrem Koali­ti­ons­ver­trag hat die Ampel­ko­ali­ti­on vie­le geplan­te Ände­run­gen im Steu­er- und Sozi­al­recht fest­ge­schrie­ben.
Die bis­he­ri­ge Berech­nungs­me­tho­de zur Über­prü­fung einer Dop­pel­be­steue­rung von Alters­ren­ten ist nach Über­zeu­gung des Bun­des­fi­nanz­hofs in vol­lem Umfang gerecht­fer­tigt.
Wenn Kapi­tal­erträ­ge aus Depots bei ver­schie­de­nen Ban­ken mit­ein­an­der ver­rech­net wer­den sol­len, muss bis zum 15. Dezem­ber eine Ver­lust­be­schei­ni­gung bean­tragt wer­den.
Renten­zahlungen aus einem vor 2005 abge­schlos­se­nen Ver­si­che­rungs­ver­trag mit Kapi­tal­wahl­recht unter­lie­gen nicht der Ertrags­an­teils­be­steue­rung.
Vom end­gül­ti­gen Aus­fall einer pri­va­ten Dar­le­hens­for­de­rung ist aus­zu­ge­hen, wenn der Insol­venz­ver­wal­ter gegen­über dem Insol­venz­ge­richt die Mas­seun­zu­läng­lich­keit ange­zeigt hat.
Auch wenn der betrü­ge­ri­sche Anbei­ter eines Schnee­ball­sys­tems aus­ge­wie­se­ne Abgel­tungs­teu­er nicht ans Finanz­amt abge­führt hat, kön­nen sich die Anle­ger auf die Abgel­tungs­wir­kung des aus­ge­wie­se­nen Abzugs ver­las­sen.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat eine neue Stol­per­fal­le bei der Umschul­dung eines mit einer Lebens­ver­si­che­rung besi­cher­ten Dar­le­hens auf­ge­zeigt, die zu einer Steu­er­pflicht der Zins­er­trä­ge aus der Ver­si­che­rung füh­ren kann.
Ver­lus­te aus einem Dar­le­hen an eine Kapi­tal­ge­sell­schaft sind steu­er­lich anzu­er­ken­nen, wenn fest­steht, dass die Gesell­schaft kei­ne Zah­lun­gen mehr leis­ten wird.
Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt muss prü­fen, ob Ver­lus­te aus dem Ver­kauf von Akti­en auch mit ande­ren Kapi­tal­erträ­gen ver­rech­net wer­den kön­nen.