Umsatzsteuer

Der vom Bun­des­ka­bi­nett ver­ab­schie­de­te Ent­wurf des Wachs­tums­chan­cen­ge­set­zes ent­hält zusätz­li­che Ver­bes­se­run­gen bei der Abschrei­bung und eini­ge wei­te­re Ände­run­gen.
Für den Vor­steu­er­ab­zug aus den Kos­ten einer Betriebs­ver­an­stal­tung gibt es kei­nen Frei­be­trag, son­dern allen­falls eine Frei­gren­ze von 110 Euro je Teil­neh­mer.
Die Auf­tei­lung der Vor­steu­er bei einem sowohl für umsatz­steu­er­pflich­ti­ge als auch umsatz­steu­er­freie Umsät­ze ver­wen­de­ten Fahr­zeug rich­tet sich nach der Fahr­leis­tung für die jewei­li­gen Umsät­ze.
Als umsatz­steu­er­be­frei­tes Anla­ge­gold wer­den neben rei­nen Bar­ren und Gold­plätt­chen auch ande­re Press­for­men für Fein­gold aner­kannt.
Bei Bera­tun­gen im Bun­des­tag hat die Regie­rungs­ko­ali­ti­on einen Antrag abge­lehnt, den ermä­ßig­ten Umsatz­steu­er­satz für Spei­sen in der Gas­tro­no­mie schon jetzt bis Ende 2024 zu ver­län­gern.
Mit einem umfang­rei­chen Steu­er­än­de­rungs­ge­setz, das vor allem Erleich­te­run­gen und Ver­ein­fa­chun­gen ent­hält, will die Bun­des­re­gie­rung neue Wachs­tums­im­pul­se für die deut­sche Wirt­schaft set­zen.
Der Euro­päi­sche Gerichts­hof muss prü­fen, ob die kos­ten­lo­se Wär­me­ab­ga­be an einen ande­ren Betrieb als unent­gel­ti­che Wert­ab­ga­be umsatz­steu­er­pflich­tig ist.
Nach einem Grund­satz­ur­teil des Bun­des­fi­nanz­hofs ist die Steu­er­schuld­ner­schaft des Organ­trä­gers ist uni­ons­rechts­kon­form. Die Organ­schaft selbst ist dage­gen nicht zwin­gend von einer Stim­men­mehr­heit des Organ­trä­gers abhän­gig.
Die Ein­füh­rung des Null­steu­er­sat­zes für die Lie­fe­rung bestimm­ter Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen hat auch Aus­wir­kun­gen auf Alt­an­la­gen, ins­be­son­de­re wenn es um die Ent­nah­me sol­cher Anla­ge oder unent­gelt­li­che Wert­ab­ga­ben geht.
Die Finanz­ver­wal­tung hat Detail­re­ge­lun­gen zur Umsatz­steu­er­be­frei­ung für die Lie­fe­rung neu­er Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen ab 2023 ver­öf­fent­licht.