Höherer Umsatzsteuersatz in der Gastronomie ab 2024

Die bis zum 31. Dezember 2023 befristete Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie wird nicht über den Jahreswechsel hinaus verlängert.

Es steht nun fest, dass der ermä­ßig­te Umsatz­steu­er­satz von 7 % für Spei­sen in der Gas­tro­no­mie nicht über den Jah­res­wech­sel hin­aus ver­län­gert wird. Die Rege­lung wur­de in der Coro­na-Pan­de­mie ein­ge­führt und soll­te ursprüng­lich vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 lau­fen, wur­de dann aber zwei­mal ver­län­gert, zuletzt bis zum 31. Dezem­ber 2023. Auch wenn es zunächst uni­so­no Beteue­run­gen gab, dass eine wei­te­re Ver­län­ge­rung der Rege­lung eigent­lich nur Form­sa­che sei, hat sich schon im Spät­som­mer abge­zeich­net, dass eine Fort­füh­rung der Rege­lung wegen der ange­spann­ten Haus­halts­la­ge für 2024 auf wacke­li­gen Bei­nen steht.

Nach­dem sich der Bun­des­tag end­gül­tig gegen eine Ver­län­ge­rung ent­schie­den hat­te, haben meh­re­re Bun­des­län­der im Novem­ber über den Bun­des­rat eine Ver­län­ge­rung bean­tragt. Die­ser Antrag fand aber im Bun­des­rat kei­ne Mehr­heit, und so wird ab dem 1. Janu­ar 2024 in der Gas­tro­no­mie wie­der ein ein­heit­li­cher Umsatz­steu­er­satz von 19 % sowohl für Spei­sen als auch für Geträn­ke gel­ten. Die Bran­che muss damit neben den seit Anfang 2022 dras­tisch gestie­ge­nen Lebens­mit­tel­prei­sen ab 2024 auch den höhe­ren Steu­er­satz berück­sich­ti­gen, was zu Preis­stei­ge­run­gen und Gewinn­ein­bu­ßen füh­ren wird.