Umsatzsteuer

Solan­ge inner­halb der Zuord­nungs­frist objek­ti­ve Anhalts­punk­te für die Ent­schei­dung über die Zuord­nung eines gemischt genutz­ten Gegen­stands zum Betriebs- oder Pri­va­ter­mö­gen erkenn­bar wer­den, muss die Ent­schei­dung dem Finanz­amt nicht inner­halb der Frist mit­ge­teilt wer­den.
Die Beför­de­rung von Pati­en­ten ist nach EU-Recht als eng mit der Sozi­al­für­sor­ge ver­bun­de­ne Dienst­leis­tung unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen grund­sätz­lich von der Umsatz­steu­er befreit.
Steu­er­zah­ler kön­nen sich 2023 vor allem über höhe­re Frei­be­trä­ge und eine Ver­bes­se­rung der Home Office-Pau­scha­le freu­en.
Nach Über­zeu­gung des Euro­päi­schen Gerichts­hofs ist die deut­sche Vor­ga­be, dass der Organ­trä­ger auch Steu­er­schuld­ner der Umsatz­steu­er ist, uni­ons­rechts­kon­form.
Die Finanz­ver­wal­tung hat erklärt, wann wel­cher Auf­tei­lungs­maß­stab für den Vor­steu­er­ab­zug aus Auf­wen­dun­gen für gemischt genutz­te Immo­bi­li­en anzu­wen­den ist.
Der ermä­ßig­te Umsatz­steu­er­satz in der Gas­tro­no­mie wird um ein wei­te­res Jahr ver­län­gert und der Durch­schnitts­satz für Pau­schal­land­wir­te wird 2023 ange­passt.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat sich zu den Vor­aus­set­zun­gen einer umsatz­steu­er­li­chen Organ­schaft zwi­schen den Gesell­schaf­ten einer GmbH & Co. KG geäu­ßert.
Eine GmbH hat kei­nen Anspruch auf Vor­steu­er­ab­zug aus Leis­tun­gen, die in ers­ter Linie den pri­va­ten Inter­es­sen ihres Geschäfts­füh­rers und des­sen Ange­hö­ri­gen die­nen.
Bun­des­tag und Bun­des­rat haben einer Absen­kun­gen der Umsatz­steu­er auf Gas und Fern­wär­me sowie die Steu­er­frei­heit für vom Arbeit­ge­ber gezahl­te Infla­ti­ons­aus­gleichs­prä­mi­en beschlos­sen.
Die Bun­des­re­gie­rung hat den Regie­rungs­ent­wurf für das Jah­res­steu­er­ge­setz 2022 ver­ab­schie­det, mit dem auch Tei­le des neu­en Ent­las­tungs­pa­kets im Steu­er­recht umge­setzt wer­den.