Umsatzsteuer

Auch ohne gro­ßes Jah­res­steu­er­ge­setz im letz­ten Jahr hat sich zum Jah­res­wech­sel wie­der eini­ges geän­dert im Steu­er­recht.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat die umsatz­steu­er­li­chen Bil­lig­keits­maß­nah­men für Hil­fen an die Flut­op­fer vom Som­mer bis Ende 2021 ver­län­gert.
Auf­grund einer Absen­kung des Umsatz­steu­er-Durch­schnitts­sat­zes müs­sen pau­scha­lie­ren­de Land­wir­te ab 2022 mit einer etwas höhe­ren Steu­er­be­las­tung rech­nen.
Aus den Kos­ten für eine not­wen­di­ge Dach­re­pa­ra­tur nach Instal­la­ti­on einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge ist kein Vor­steu­er­ab­zug mög­lich.
Die Finanz­ver­wal­tung ändert die Rege­lun­gen für die ver­ein­fach­te Auf­be­wah­rung von mit elek­tro­ni­schen Kas­sen­sys­te­men erstell­ten Klein­be­trags­rech­nun­gen.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat die umsatz­steu­er­li­chen Fol­gen von Gut­schrif­ten in bestimm­ten Son­der­fäl­len klar­ge­stellt.
Die Umsatz­steu­er­be­frei­ung für Schul- und Hoch­schul­un­ter­richt ist eng aus­zu­le­gen, wes­we­gen Schwimm­kur­se nicht von der Steu­er­be­frei­ung umfasst wer­den.
Der Euro­päi­sche Gerichts­hof muss ent­schei­den, in wel­chen Fäl­len die Umsatz­steu­er­pflicht der Ver­mie­tung von dau­er­haft ein­ge­bau­ten Betriebs­vor­rich­tun­gen gilt.
Der Zins­ra­batt für den Kun­den bei einer 0 %-Finan­zie­rung hat kei­ne Aus­wir­kun­gen auf die Höhe des umsatz­steu­er­li­chen Ent­gelts bei der zugrun­de­lie­gen­den Waren­lie­fe­rung.
Der Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter geht von einer dau­er­haf­ten Absen­kung des Umsatz­steu­er­sat­zes in der Gas­tro­no­mie aus und schließt sich damit Über­le­gun­gen ande­rer Par­tei­en an.