Reduzierte Umsatzsteuer auf Gas

Bundestag und Bundesrat haben einer Absenkungen der Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme sowie die Steuerfreiheit für vom Arbeitgeber gezahlte Inflationsausgleichsprämien beschlossen.

Eine Woche nach dem Bun­des­tag stimm­te Anfang Okto­ber auch der Bun­des­rat der befris­te­ten Absen­kung der Umsatz­steu­er auf Gas­lie­fe­run­gen zu. In einer Son­der­sit­zung des Finanz­aus­schus­ses im Bun­des­tag hat­te die­ser zuvor noch die Ein­be­zie­hung der Fern­wär­me in die Steu­er­sen­kung beschlos­sen. Vom 1. Okto­ber 2022 bis zum 31. März 2024 beträgt die Umsatz­steu­er somit statt 19 % nur 7 % auf die Lie­fe­rung von Gas über das Erd­gas­netz sowie von Wär­me über ein Wär­me­netz. Unter­neh­men sol­len die Sen­kung voll­stän­dig an die Ver­brau­cher wei­ter­ge­ben. Wei­ter­hin nicht ermä­ßigt besteu­ert wird die Lie­fe­rung von Gas über ande­re Ver­triebs­we­ge, z. B. durch Tank­wa­gen oder Kar­tu­schen. Mit dem Ände­rungs­ge­setz wird auch die bereits ange­kün­dig­te steu­er­freie Infla­ti­ons­aus­gleichs­prä­mie gesetz­lich ver­an­kert (sie­he dazu den sepa­ra­ten Bei­trag zur Infla­ti­ons­aus­gleichs­prä­mie).