Selbständige und Unternehmer

Über­nimmt ein Arzt in einer Gemein­schafts­pra­xis die Ver­wal­tungs­auf­ga­ben und führt des­halb kei­ne nen­nens­wer­ten Behand­lun­gen mehr aus, wird aus der Pra­xis ein Gewer­be­be­trieb.
Die Finanz­be­hör­den haben Bil­lig­keits­maß­nah­men für woh­nungs­wirt­schaft­li­che Unter­neh­men zu einer groß­zü­gi­gen Prü­fung der Vor­aus­set­zun­gen einer erwei­ter­ten Kür­zung bei der Unter­brin­gen von Kriegs­flücht­lin­gen erlas­sen.
Alle Erwerbs­tä­ti­gen sol­len in die­sem Jahr ein­ma­lig eine Ener­gie­preis­pau­scha­le von 300 Euro erhal­ten, die über die Lohn- oder Ein­kom­men­steu­er aus­ge­zahlt wird.
Die Ampel­ko­ali­ti­on hat ein wei­te­res Ent­las­tungs­pa­ket beschlos­sen, das auch einen Steu­er­ra­batt von 300 Euro für Arbeit­neh­mer und Selbst­stän­di­ge vor­sieht.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat sei­ne Vor­ga­ben zur Abschrei­bung von Hard- und Soft­ware inner­halb eines Jah­res um eini­ge Klar­stel­lun­gen und eine Nicht­be­an­stan­dungs­re­ge­lung ergänzt.
Die Bun­des­re­gie­rung ver­län­gert die Über­brü­ckungs- und Neu­start­hil­fe mit unver­än­der­ten Kon­di­tio­nen noch­mals um drei Mona­te.
Trotz klei­ne­rer Män­gel und Unge­nau­ig­kei­ten kann ein Fahr­ten­buch steu­er­lich anzu­er­ken­nen sein, wenn die Anga­ben ins­ge­samt voll­stän­dig sind und den pri­va­ten Nut­zungs­an­teil kor­rekt wie­der­ge­ben.
Mit dem Vier­ten Coro­na-Steu­er­hil­fe­ge­setz wer­den vor allem Fris­ten und bereits bestehen­de Steu­er­erleich­te­run­gen in der Coro­na-Kri­se ver­län­gert.
Solo­selbst­stän­di­ge, die ihren Antrag für die Neu­start­hil­fe direkt stel­len, kön­nen seit dem 14. Janu­ar 2022 den Antrag für die Mona­te Janu­ar bis März 2022 über­mit­teln.
Auch vor Inkraft­tre­ten des Kas­sen­ge­set­zes gab es kein struk­tu­rel­les Voll­zugs­de­fi­zit bei bar­geld­in­ten­si­ven Betrie­ben.