Selbständige und Unternehmer
Der Großteil der Änderungen im Jahressteuergesetz 2020 wirkt sich 2021 aus. Doch es gibt auch einige Änderungen, die rückwirkend oder erst mit Verzögerung in Kraft treten.
Mieten für angemietete Maschinen und Werkzeuge zur Herstellung von Wirtschaftsgütern unterliegen als Herstellungskosten nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung.
Die Abschreibungsdauer für Hard- und Software verkürzt das Bundesfinanzministerium ab 2021 auf 1 Jahr.
Die Bundesregierung hat im Januar zahlreiche Verbesserungen für die Überbrückungshilfe III beschlossen, die dadurch noch mehr Betrieben offensteht und in vielen Fällen höher ausfällt.
Neben diversen Verbesserungen beim investitionsabzugsbetrag sind jetzt zwei Gestaltungsmodelle mit dem Abzugsbetrag gesetzlich ausgeschlossen.
Vor allem bei der Einkommensteuer gibt es 2021 zahlreiche Änderungen, von denen viele die Steuerbelastung reduzieren.
Anträge für die zweite Phase der Überbrückungshilfe sind jetzt bis Ende Januar 2021 möglich.
Im Wirtschaftsverkehr mit dem Vereinigten Königreich werden sich zum Jahreswechsel einige Änderungen ergeben.
Die Überbrückungshilfe des Bundes wird bis Ende Juni 2021 verlängert und dabei aufgestockt und im Umfang erweitert.
Beim Verkauf eines Fahrzeugs aus dem Betriebsvermögen gibt es beim Veräußerungsgewinn keine steuermindernde Kompensation für den privaten Nutzungsanteil, der bereits versteuert wurde.
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