Personal, Arbeit und Soziales
Die Anfang 2018 geschaffene Möglichkeit, Betriebsrentenvereinbarungen mit einer reinen Beitragszusage zu schließen, wird noch nicht genutzt.
Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers können nur nach einem ausdrücklichen Hinweis des Arbeitgebers auf verbleibenden Resturlaub verfallen.
Viele Steuervorteile für Elektromobilität und umweltfreundliche Verkehrsmittel werden verlängert oder ausgeweitet.
Der Europäische Gerichtshof verlangt von den EU-Staaten, die Arbeitgeber zu einer generellen Erfassung der geleisteten Arbeitszeit aller Arbeitnehmer zu verpflichten.
Zum 1. Juli 2019 wird aus der Gleitzone der Übergangsbereich, in dem bis zu einem Monatslohn von 1.300 Euro ermäßigte Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer anfallen.
A1-Bescheinigungen für die Entsendung eines Arbeitnehmers müssen seit diesem Jahr elektronisch beantragt werden. In einigen Ländern gibt es zur Bescheinigung verstärkt Kontrollen.
Die Finanzverwaltung hat geregelt, wie die Vermietung des Home-Office an den Arbeitgeber steuerlich zu behandeln ist.
Ein Dienstwagen für den als Minijobber angestellten Ehegatten hält dem Fremdvergleich nicht stand und wird daher vom Finanzamt nicht anerkannt.
Der Bundesfinanzminister hat angekündigt, die derzeit bis 2021 befristete Förderung für Elektro-Dienstwagen deutlich verlängern zu wollen.
Die Finanzverwaltung hat Details zur Berechnung des monatlichen Nutzungsvorteils bei der Privatnutzung eines vom Arbeitgeber überlassenen Fahrrads ab 2019 geregelt.
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