Selbständige und Unternehmer

Solan­ge Con­tai­ner nicht für die dau­er­haf­te Nut­zung am sel­ben Ort vor­ge­se­hen sind, erfül­len sie nicht die bewer­tungs­recht­li­chen Vor­aus­set­zung für ein grund­steu­er­pflich­ti­ges Gebäu­de.
Gering­fü­gi­ge Män­gel der Kas­sen­füh­rung recht­fer­ti­gen kei­ne umfang­rei­che Hin­zu­schät­zung durch das Finanz­amt, die über den kon­kre­ten Umfang der Män­gel hin­aus­geht.
Neben einer Opti­on zur Kör­per­schaft­steu­er für Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten wer­den die kör­per­schaft­steu­er­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen für Kon­zer­ne und inter­na­tio­na­le Gesell­schaf­ten ver­bes­sert.
Die Neu­start­hil­fe steht jetzt nicht mehr nur Solo­selbst­stän­di­gen offen, son­dern auch klei­nen Per­so­nen- und Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten.
Die fast aus­schließ­lich betrieb­li­che Nut­zung eines Pkws muss nicht zwin­gend mit einem ord­nungs­ge­mä­ßen Fahr­ten­buch nach­ge­wie­sen wer­den.
Mit einem Eigen­ka­pi­tal­zu­schuss und vie­len Detail­ver­bes­se­run­gen bei der Über­brü­ckungs­hil­fe III reagie­ren Bund und Län­der auf die wei­ter­hin andau­ern­den Fol­gen der Coro­na-Pan­de­mie.
Der Groß­teil der Ände­run­gen im Jah­res­steu­er­ge­setz 2020 wirkt sich 2021 aus. Doch es gibt auch eini­ge Ände­run­gen, die rück­wir­kend oder erst mit Ver­zö­ge­rung in Kraft tre­ten.
Mie­ten für ange­mie­te­te Maschi­nen und Werk­zeu­ge zur Her­stel­lung von Wirt­schafts­gü­tern unter­lie­gen als Her­stel­lungs­kos­ten nicht der gewer­be­steu­er­li­chen Hin­zu­rech­nung.
Die Abschrei­bungs­dau­er für Hard- und Soft­ware ver­kürzt das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um ab 2021 auf 1 Jahr.
Die Bun­des­re­gie­rung hat im Janu­ar zahl­rei­che Ver­bes­se­run­gen für die Über­brü­ckungs­hil­fe III beschlos­sen, die dadurch noch mehr Betrie­ben offen­steht und in vie­len Fäl­len höher aus­fällt.