Einkommensteuer — Arbeitnehmer

Eine monat­li­che Ver­gü­tung für die Anbrin­gung von Wer­bung für den Arbeit­ge­ber am Pri­vat­wa­gen des Arbeit­neh­mers ist in der Regel Teil des steu­er­pflich­ti­gen Arbeits­lohns.
Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat kei­ne Ein­wän­de gegen die Abzugs­be­schrän­kun­gen für die Kos­ten der ers­ten Berufs­aus­bil­dung oder des Erst­stu­di­ums.
Taxis zäh­len zu den öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln, wes­we­gen die Kos­ten für eine Taxi­fahrt zur ers­ten Tätig­keits­stät­te nicht nur in Höhe der Ent­fer­nungs­pau­scha­le abzieh­bar sind.
Die Min­dest­lohn­kom­mis­si­on schlägt eine Anhe­bung des Min­dest­lohns in vier halb­jähr­li­chen Stu­fen von Janu­ar 2021 bis Juli 2022 auf 10,45 Euro vor.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat sich zu den Anfor­de­run­gen an die steu­er­freie Gewäh­rung von Lohn­zu­satz­leis­tun­gen und die Zuläs­sig­keit von Gehalts­um­wand­lun­gen geäu­ßert.
Arbeit­ge­ber kön­nen ihren Beschäf­tig­ten anläss­lich der Coro­na-Kri­se bis zu 1.500 Euro steu­er­frei als Bonus­zah­lung oder in Form von Sach­leis­tun­gen zuwen­den.
Mit dem Coro­na-Steu­er­hil­fe­ge­setz sol­len neben der befris­te­ten Redu­zie­rung des Umsatz­steu­er­sat­zes in der Gas­tro­no­mie noch wei­te­re Ände­run­gen im Steu­er­recht umge­setzt wer­den.
Die Bun­des­re­gie­rung hat wei­te­re Hilfs­maß­nah­men im Steu­er- und Sozi­al­recht für Betrof­fe­ne der Coro­na-Kri­se beschlos­sen.
Arbeit­ge­ber in beson­ders aus­ge­las­te­ten Bran­chen kön­nen ihren Arbeit­neh­mern Bonus­zah­lun­gen gewäh­ren, die bis zu einer Höhe von 1.500 Euro steu­er- und sozi­al­ver­si­che­rungs­frei sind.
Für Eltern, die auf­grund der Schlie­ßung von Kin­der­gar­ten oder Schu­le ihre Kin­der zu Hau­se betreu­en müs­sen und dadurch einen Ver­dienst­aus­fall haben, gibt es finan­zi­el­le Hil­fe vom Staat.