Personal, Arbeit und Soziales

Mit der Ein­füh­rung des Deutsch­land­ti­ckets zum 1. Mai 2023 wer­den Job­ti­ckets noch attrak­ti­ver, die der Arbeit­ge­ber in vie­len Fäl­len steu­er­frei oder steu­er­ver­güns­tigt gewäh­ren kann.
Nach einem coro­nabe­ding­ten Still­stand zum ver­gan­ge­nen Jah­res­wech­sel wer­den die Rechen­grö­ßen in der Sozi­al­ver­si­che­rung 2023 wie­der stei­gen, und zwar um rund drei Pro­zent.
Durch die aktu­ell sehr hohe Infla­ti­ons­ra­te fällt die jähr­li­che Anpas­sung der Sach­be­zugs­wer­te dies­mal sehr hoch aus.
Neben einem höhe­ren Arbeit­neh­mer-Pausch­be­trag gibt es 2023 vor allem Ände­run­gen im Sozi­al­ver­si­che­rungs­recht.
Die erleich­ter­ten Zugangs­vor­aus­set­zun­gen zum Kurz­ar­bei­ter­geld ein­schließ­lich der Mög­lich­keit, Leih­ar­bei­ter zu berück­sich­ti­gen, gel­ten auch in der ers­ten Jah­res­hälf­te 2023.
Ein Wer­be­miet­ver­trag mit den Arbeit­neh­mern zur Anbrin­gung von bedruck­ten Kenn­zei­chen­hal­tern ohne eigen­stän­di­gen wirt­schaft­li­chem Gehalt führt zu Arbeits­lohn.
Arbeit­ge­ber kön­nen ihren Arbeit­neh­mern jetzt eine steu­er- und sozi­al­ver­si­che­rungs­freie Infla­ti­ons­aus­gleichs­prä­mie von bis zu 3.000 Euro zah­len.
Die Bun­des­re­gie­rung hat den Regie­rungs­ent­wurf für das Jah­res­steu­er­ge­setz 2022 ver­ab­schie­det, mit dem auch Tei­le des neu­en Ent­las­tungs­pa­kets im Steu­er­recht umge­setzt wer­den.
Die Bun­des­re­gie­rung hat sich auf ein drit­tes Ent­las­tungs­pa­ket im Gesamt­vo­lu­men von rund 65 Mil­li­ar­den Euro fest­ge­legt.
Neben einer Anhe­bung des Min­dest­lohns auf 12 Euro steigt zum 1. Okto­ber 2022 auch die Mini­job­gren­ze auf 520 Euro.