Personal, Arbeit und Soziales

Die Kos­ten einer Betriebs­ver­an­stal­tung sind nach Über­zeu­gung des Finanz­ge­richts Köln auf die ange­mel­de­ten Teil­neh­mer umzu­le­gen statt nur auf die teil­neh­men­den Mit­ar­bei­ter.
Für 2019 fal­len die Eck­wer­te in der Sozi­al­ver­si­che­rung vor allem in Ost­deutsch­land deut­lich höher aus, auch wenn der bun­des­wei­te Anstieg im Durch­schnitt nur 2,52 % beträgt.
Sowohl die Sach­be­zugs­wer­te für Mahl­zei­ten als auch für eine freie Unter­kunft stei­gen 2019 um rund 2,2 %.
Die Bei­trä­ge zur Kran­ken­ver­si­che­rung wer­den ab 2019 wie­der hälf­tig zwi­schen Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer auf­ge­teilt. Außer­dem redu­ziert sich der Min­dest­bei­trag für Selbst­stän­di­ge.
Ab 2019 beträgt der gesetz­li­che Min­dest­lohn 9,19 Euro pro Stun­de — eine Erhö­hung um 35 Cent.
Bei der Ent­sen­dung eines Arbeit­neh­mers ins Aus­land muss der Arbeit­ge­ber die vol­le Rei­se­zeit als Arbeits­zeit ver­gü­ten.
Für eini­ge Län­der haben sich die Kauf­kraft­zu­schlä­ge geän­dert, die Arbeit­ge­ber ihren Arbeit­neh­mern im Aus­land steu­er­frei zah­len kön­nen.
Der Bun­des­rat und der Bun­des­tag haben sich mit dem Ent­wurf für das Jah­res­steu­er­ge­setz 2018 beschäf­tigt und vor der Ver­ab­schie­dung noch eini­ge wei­te­re Ände­run­gen vor­ge­nom­men.
Aus den vom Arbeit­ge­ber über­nom­me­nen Kos­ten für einen rein betrieb­lich ver­an­lass­ten Umzug des Arbeit­neh­mers ist der Vor­steu­er­ab­zug mög­lich.
Im kom­men­den Jahr steht vor allem im Osten eine deut­li­che Anhe­bung der Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen und ande­rer Grenz­wer­te in der Sozi­al­ver­si­che­rung an.