Personal, Arbeit und Soziales

Neben der Aus­ga­be von Essens­mar­ken und der direk­ten Gestel­lung von Mahl­zei­ten gibt es auch die Mög­lich­keit, den Arbeit­neh­mern einen Zuschuss für die Mahl­zei­ten zu zah­len.
Solan­ge die Tätig­keits­zeit in einem Prak­ti­kum ins­ge­samt nicht län­ger als drei Mona­te dau­ert, füh­ren auch vom Prak­ti­kant ver­an­lass­te Unter­bre­chun­gen nicht zu einem Min­dest­lohn­an­spruch.
Neben Ände­run­gen bei der Umsatz­steu­er müs­sen sich die­ses Jahr ins­be­son­de­re Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer mit neu­en Vor­ga­ben bei der Steu­er und Sozi­al­ver­si­che­rung abfin­den.
Die Kos­ten einer Betriebs­ver­an­stal­tung sind nach Über­zeu­gung des Finanz­ge­richts Köln auf die ange­mel­de­ten Teil­neh­mer umzu­le­gen statt nur auf die teil­neh­men­den Mit­ar­bei­ter.
Für 2019 fal­len die Eck­wer­te in der Sozi­al­ver­si­che­rung vor allem in Ost­deutsch­land deut­lich höher aus, auch wenn der bun­des­wei­te Anstieg im Durch­schnitt nur 2,52 % beträgt.
Sowohl die Sach­be­zugs­wer­te für Mahl­zei­ten als auch für eine freie Unter­kunft stei­gen 2019 um rund 2,2 %.
Die Bei­trä­ge zur Kran­ken­ver­si­che­rung wer­den ab 2019 wie­der hälf­tig zwi­schen Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer auf­ge­teilt. Außer­dem redu­ziert sich der Min­dest­bei­trag für Selbst­stän­di­ge.
Ab 2019 beträgt der gesetz­li­che Min­dest­lohn 9,19 Euro pro Stun­de — eine Erhö­hung um 35 Cent.
Bei der Ent­sen­dung eines Arbeit­neh­mers ins Aus­land muss der Arbeit­ge­ber die vol­le Rei­se­zeit als Arbeits­zeit ver­gü­ten.
Für eini­ge Län­der haben sich die Kauf­kraft­zu­schlä­ge geän­dert, die Arbeit­ge­ber ihren Arbeit­neh­mern im Aus­land steu­er­frei zah­len kön­nen.