Selbständige und Unternehmer

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat sei­ne Ver­wal­tungs­an­wei­sung zu den Ord­nungs­vor­schrif­ten für die Buch­füh­rung und für Auf­zeich­nun­gen über­ar­bei­tet.
Das Jah­res­steu­er­ge­setz 2018 sieht Ände­run­gen bei der Umsatz­steu­er, Steu­er­vor­tei­le für Elek­tro-Dienst­wa­gen und eine Neu­re­ge­lung des Ver­lust­ab­zugs bei Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten vor.
Zur unan­ge­kün­dig­ten Kas­sen-Nach­schau hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um Ein­zel­hei­ten in einem Schrei­ben gere­gelt.
Die Pau­schal­ver­steue­rung von betrieb­lich ver­an­lass­ten Zuwen­dun­gen mit 30 % ist nur mög­lich, wenn die Zuwen­dung zusätz­lich zur ohne­hin geschul­de­ten Leis­tung erfolgt.
Sowohl die Gewer­be­steu­er­pflicht für Gewin­ne aus dem Ver­kauf einer Mit­un­ter­neh­mer­schaft noch die Steu­er­be­las­tung der Per­so­nen­ge­sell­schaft statt des ver­kau­fen­den Gesell­schaf­ters sind ver­fas­sungs­ge­mäß.
Ob das Finanz­amt auch die Kas­sen­füh­rung mit einem PC-Kas­sen­sys­tem aner­ken­nen muss, wenn es kei­ne Hin­wei­se auf eine Mani­pu­la­ti­on gibt, bleibt eine Fra­ge für die Finanz­ge­rich­te.
Per All­ge­mein­ver­fü­gung hat die Finanz­ver­wal­tung alle anhän­gi­gen Ein­sprü­che zu häus­li­chen Arbeits­zim­mern abge­wie­sen, die nicht aus­schließ­lich für bet­ruf­li­che Zwe­cke genutzt wer­den.
Das Finanz­amt darf auch die Teil­nah­me eines Mit­ar­bei­ters der Gemein­de bei der Betriebs­prü­fung anord­nen, weil die Gemein­de ein Betei­li­gungs­recht bei der Ermitt­lung der Gewer­be­steu­er hat.
Auch ein Jubi­lä­ums­wo­chen­en­de mit Rah­men­pro­gramm kann größ­ten­teils als Betriebs­aus­ga­be abzieh­bar sein, wenn die geschäft­li­che Ver­an­las­sung im Vor­der­grund steht.
Trotz Ver­bots des Bun­des­fi­nanz­hofs will das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um den Sanie­rungs­er­lass in Alt­fäl­len mit Segen des Bun­des­tags wei­ter anwen­den.