Einkommensteuer — Arbeitnehmer

Ab 2022 ist mit dem elek­tro­ni­schen Per­so­nal­aus­weis die Arbeits­los­mel­dung auch online mög­lich, ohne dass ein Besuch bei der Arbeits­agen­tur zwin­gend not­wen­dig wäre.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat sei­ne Ver­wal­tungs­an­wei­sung zur Ent­fer­nungs­pau­scha­le aktua­li­siert, nach­dem ab 2021 eine erhöh­te Pau­scha­le ab dem 21. Ent­fer­nungs­ki­lo­me­ter gilt.
Auch ohne gro­ßes Jah­res­steu­er­ge­setz im letz­ten Jahr hat sich zum Jah­res­wech­sel wie­der eini­ges geän­dert im Steu­er­recht.
Der erhöh­te Anspruch auf Kurz­ar­bei­ter­geld für Arbeit­neh­mer ab dem vier­ten Bezugs­mo­nat läuft nun bis Ende März 2022 wei­ter.
In ihrem Koali­ti­ons­ver­trag hat die Ampel­ko­ali­ti­on vie­le geplan­te Ände­run­gen im Steu­er- und Sozi­al­recht fest­ge­schrie­ben.
Die Kür­zung der Ver­pfle­gungs­pau­scha­len bei Mahl­zei­ten­ge­stel­lung durch den Arbeit­ge­ber gilt auch für Arbeit­neh­mern ohne ers­te Tätig­keits­stät­te.
Die Bewer­tungs­me­tho­de für den Nut­zungs­vor­teil aus Fahr­ten mit dem Dienst­wa­gen zwi­schen Woh­nung und Arbeit kann unter­jäh­rig nicht gewech­selt wer­den, aber eine rück­wir­ken­de Ände­rung zum Jah­res­an­fang ist mög­lich.
Kin­der­be­treu­ungs­kos­ten kön­nen in Höhe steu­er­frei­er Zuschüs­se durch den Arbeit­ge­ber nicht als Son­der­aus­ga­ben abge­zo­gen wer­den.
Wäh­rend Aus­lands- und Pra­xis­se­me­tern im Rah­men eines Zweit­stu­di­ums wird der aus­wär­ti­ge Tätig­keits­ort nicht zu einer wei­te­ren ers­ten Tätig­keits­stät­te.
Für Dienst­rei­sen mit öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln kann kei­ne Kilo­me­ter­pau­scha­le als Wer­bungs­kos­ten ange­setzt wer­den.