Jahressteuergesetz 2022 beschlossen

Zu den zuletzt aufgenommenen Änderungen gehören eine erneute Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags und eine begrenzte Steuerpflicht für die staatliche Hilfe für Gas- und Fernwärmekunden.

Der Bun­des­tag hat am 2. Dezem­ber 2022 das Jah­res­steu­er­ge­setz 2022 mit ver­schie­de­nen Ände­run­gen ver­ab­schie­det. Auch der Bun­des­rat hat dem Gesetz in sei­ner letz­ten Sit­zung für die­ses Jahr noch sei­nen Segen gege­ben. Zu den zuletzt noch auf­ge­nom­me­nen Ände­run­gen gehö­ren eine Anhe­bung des Arbeit­neh­mer­pausch­be­trags um 30 Euro ab 2023 auf dann 1.230 Euro und Rege­lun­gen zur Besteue­rung des finan­zi­el­len Vor­teils aus der Über­nah­me der Dezem­ber-Abschlags­zah­lun­gen für Gas und Wär­me durch den Staat. Die Steu­er­pflicht trifft aus­schließ­lich Steu­er­zah­ler mit höhe­ren Ein­kom­men, die auch den Soli­da­ri­täts­zu­schlag zah­len müs­sen.