Selbständige und Unternehmer

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat die Abzin­sungs­ta­bel­le für die Pau­schal­be­wer­tung von Jubi­lä­ums­rück­stel­lun­gen aktua­li­siert.
Die Finanz­äm­ter gewäh­ren in der Coro­na-Kri­se auf Antrag eine nach­träg­li­che Her­ab­set­zung der Vor­aus­zah­lun­gen für 2019, wenn für 2020 ein rück­trags­fä­hi­ger Ver­lust zu erwar­ten ist.
Mit dem Coro­na-Steu­er­hil­fe­ge­setz sol­len neben der befris­te­ten Redu­zie­rung des Umsatz­steu­er­sat­zes in der Gas­tro­no­mie noch wei­te­re Ände­run­gen im Steu­er­recht umge­setzt wer­den.
Unter­neh­mer oder Frei­be­ruf­ler, die in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung frei­wil­lig ver­si­chert sind, kön­nen bei den meis­ten Kran­ken­kas­sen momen­tan form­los eine Stun­dung der Bei­trä­ge bean­tra­gen.
Die Bun­des­län­der stel­len online Antrags­for­mu­la­re für Sofort­hil­fe und Steu­er­stun­dun­gen sowie wei­te­re Infor­ma­tio­nen bereit.
Die Finanz­äm­ter gewäh­ren unkom­pli­ziert Anpas­sun­gen der Steu­er­vor­aus­zah­lun­gen und Stun­dun­gen und ver­zich­ten bei betrof­fe­nen Steu­er­zah­lern auf Säum­nis­zu­schlä­ge.
Bund und Län­der haben vie­le Hilfs­maß­nah­men in die Wege gelei­tet, um die Fol­gen der Coro­na-Kri­se abzu­fe­dern.
Der Staat gewährt Klein­un­ter­neh­men Ein­mal­zah­lun­gen zum Aus­gleich von Ein­nah­me­aus­fäl­len auf­grund der Coro­na-Kri­se.
Auch in der Coro­na-Kri­se gilt es, Ruhe zu bewah­ren und die rich­ti­gen Maß­nah­men zu ergrei­fen.
In ers­ter Linie kön­nen sich Unter­neh­mer ab 2020 über kür­ze­re Auf­be­wah­rungs­fris­ten für aus­ge­mus­ter­te Buch­hal­tungs-EDV freu­en.